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BOE-A-2026-15300 ·14. Juli 2026 ·otro not-relevant
Verwaltungsrecht

Spanien und Ägypten: Abkommen über den Austausch und Schutz von Verschlusssachen im Verteidigungsbereich

Die Regierungen von Spanien und Ägypten haben ein Abkommen unterzeichnet, um den Schutz von Verschlusssachen zu gewährleisten, die im Verteidigungsbereich generiert oder ausgetauscht werden (Art. 1). Das Abkommen legt die notwendigen Sicherheitsverfahren und -mechanismen zum Schutz dieser Informationen fest, einschließlich der Definition von Geheimverträgen und der Funktion der zuständigen Sicherheitsbehörde (Art. 1 und 2). Dieser Rahmen regelt sowohl das Handeln der Behörden als auch das der Auftragnehmer, die Zugang zu diesen Informationen benötigen (Art. 2.4).

In 2 Punkten

  1. Schutz von Verschlusssachen, die von den Parteien oder deren Auftragnehmern generiert oder ausgetauscht werden (Art. 1). (art. 1)
  2. Die Sicherheitsüberprüfung der Betriebsstätte (HSES) stellt fest, ob ein Auftragnehmer über angemessene Maßnahmen verfügt (Art. 2.5). (art. 2.5)

Wen betrifft es

Gilt für dieses Profil

  • Empresas que actúen como contratistas en el ámbito de la defensa
  • Que requieran acceso a información clasificada para prestar servicios o suministrar productos

art. 2.4

Gilt für dieses Profil

  • Profesionales que actúen como contratistas en el ámbito de la defensa

art. 2.4

Gilt für dieses Profil

  • Contratistas del sector defensa que gestionen información clasificada o contratos clasificados

art. 2.2

Wie es Betroffene betrifft

Für Auftragnehmer im Verteidigungssektor legt das Abkommen die Notwendigkeit fest, spezifische Sicherheitsmaßnahmen einzuhalten, um Zugang zu Verschlusssachen zu erhalten (Art. 2.4). Unternehmen, die an gemeinsamen Projekten mit Ägypten beteiligt sind, müssen eine „Sicherheitsüberprüfung der Betriebsstätte“ (HSES) durchlaufen, um sicherzustellen, dass angemessene Maßnahmen getroffen wurden (Art. 2.5). Die Sicherheitsbehörden beider Länder sind für die Überwachung der Umsetzung dieser Bestimmungen verantwortlich (Art. 2.3).

Was zu tun ist und bis wann

MaßnahmeReferenzFrist
Cumplir con los requisitos de la habilitación de seguridad de establecimiento (HSES) para acceder a información clasificada art. 2.5

Zeitlinie

2026-07-14pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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