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BOE-A-2026-15127 ·10. Juli 2026 ·Resolución Mittlere Auswirkung
Verwaltungsrecht

Elektrizitätsnetzbetreiber: Fristverlängerung bis zum 11. Juli 2026 zur Änderung von Abschnitt 29 der P.O. 14.4

Die Resolution vom 30. Juni 2026 ändert Abschnitt 29 der P.O. 14.4, um die dynamische Erbringung von Spannungshaltediensten zu fördern. Die in der Resolution vom 12. Juni 2025 unter Punkt 2 festgelegte Frist wird bis zum 11. Juli 2026 verlängert. Die Änderung betrifft Elektrizitätsnetzbetreiber, die die Spannungshaltung in Verteilnetzen steuern.

In 2 Punkten

  1. Änderung von Abschnitt 29 der P.O. 14.4 zur Förderung der dynamischen Spannungshaltung (resuelve 2)
  2. Fristverlängerung bis zum 11. Juli 2026 (resuelve 2)

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil pyme.

Esta normativa no afecta directamente al perfil startup.

Esta normativa no afecta directamente al perfil autonomo.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Gilt für dieses Profil

  • Operadores eléctricos de redes de distribución

resuelve 2

Esta normativa no afecta directamente al perfil no residente.

Wie es Betroffene betrifft

Elektrizitätsnetzbetreiber müssen ihre Verfahren zur Spannungshaltung vor dem 11. Juli 2026 anpassen, um der Änderung von Abschnitt 29 der P.O. 14.4 zu entsprechen. Die verlängerte Frist ermöglicht einen flexibleren Übergang, wobei wirtschaftliche Folgen oder Sanktionen nicht spezifiziert werden. Verbraucher oder Erzeugungsunternehmen sind nicht direkt betroffen.

Was zu tun ist und bis wann

MaßnahmeReferenzFrist
Actualizar procedimientos de control de tensión según el apartado 29 del P.O. 14.4 resuelve 2 2026-07-11

Zeitlinie

2026-07-10pubVeröffentlichung im BOE
Betroffene Sektoren
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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