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BOE-A-2026-14994 ·9. Juli 2026 ·Resolución Geringe Auswirkung
Steuerrecht

Ablehnung des Eintragungsvorgangs: Fehlende Identifizierung des Grundstücks im Online-Formular verhindert Hinterlegung von Kurzzeitvermietungen

Die Generaldirektion für Rechtssicherheit und öffentliche Beurkundung bestätigt die Ablehnung der Eintragung einer Hinterlegung von Informationen über Kurzzeitvermietungen aufgrund der fehlenden Identifizierung des Grundstücks (Art. 251 Hypothekengesetz). Das Problem liegt darin, dass das elektronische System die Nummer des Grundbucheintrags im entsprechenden Datenfeld nicht erkannt hat. Da es sich um eine elektronische Eingabe handelt, die vom Register nicht geändert werden darf, ist die Durchführung der Eintragung nicht möglich (Begründung 4).

In 2 Punkten

  1. Unmöglichkeit der Änderung elektronischer Einreichungen durch das Register (Art. 251 Hypothekengesetz) (fundamentos 4)
  2. Die Ablehnung basiert auf dem Prinzip des Folio Real und der fehlenden Identifizierung des Grundstücks (Art. 1, 8, 9, 18, 243 und 251.2 Hypothekengesetz) (Hechos II)

Wen betrifft es

Gilt für dieses Profil

  • Propietarios o interesados que realicen el depósito telemático de información de arrendamientos de corta duración

fundamentos 4

Wie es Betroffene betrifft

Für Privatpersonen und Eigentümer, die den elektronischen Weg zur Hinterlegung von Informationen über Kurzzeitvermietungen nutzen, besteht das Risiko, dass Fehler bei der Datencodierung (wie die Grundstücksnummer) die Durchführung des Eintragungsvorgangs verhindern (Begründung 4). Da das Register die elektronische Eingabe nicht ändern kann, ist die Ablehnung der einzige Rechtsweg, wenn das Datenfeld das Grundstück nicht korrekt verknüpft (Art. 251 Hypothekengesetz).

Was zu tun ist und bis wann

MaßnahmeReferenzFrist
Verificar que el número de finca registral se introduzca correctamente en el campo informático específico del formulario telemático fundamentos 4
Interponer demanda ante el Juzgado de lo Civil en el plazo de dos meses si se desea recurrir la resolución arts. 325 y 328 Ley Hipotecaria 2 meses

Zeitlinie

2026-07-09pubVeröffentlichung im BOE
Betroffene Sektoren
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