Der Königliche Erlass 538/2026 ändert die Artikel 5.5 und 10.4 des RD 918/2025, um vorzuschreiben, dass Förderanträge im Bereich der Urban-Agenda und Bauqualität spezifische Kriterien der architektonischen Qualität erfüllen müssen. Die Regelung steht im Einklang mit dem Gesetz 38/2003, Art. 22.2.c) und 28, und stützt sich auf den RD 829/2023 zu Wohnen und Stadtplanung. Die Änderung schafft einen neuen Bewertungsrahmen für Förderanträge.
Gilt für dieses Profil
art. 5.5 y 10.4 del RD 918/2025
Esta normativa no afecta directamente al perfil autonomo.
Gilt für dieses Profil
art. 5.5 y 10.4 del RD 918/2025
Unternehmen und Einrichtungen, die Förderungen im Bereich Urban-Agenda oder Bauqualität beantragen, müssen in ihren Anträgen den Nachweis über die Einhaltung architektonischer Qualitätskriterien (Art. 5.5 und 10.4 des RD 918/2025) erbringen. Stadtverwaltungen werden die Anträge in diesem Punkt strenger prüfen. Projekte, die die festgelegten Kriterien nicht erfüllen, werden abgelehnt. Die Antragsfrist bleibt unverändert, jedoch wird das Bewertungsverfahren technischer und spezifischer.
| Maßnahme | Referenz | Frist |
|---|---|---|
| Incluir en la solicitud de subvención evidencia de cumplimiento de criterios de calidad arquitectónica | art. 5.5 y 10.4 del RD 918/2025 |
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