Das Gesetz 4/2026 ändert die Artikel 24, 26 sowie 57 bis 59 des Jugendgesetzes 2/2022 und legt neue Sanktionsverfahren für Verstöße im Jugendfreizeitbereich fest. Der Sanktionsrahmen wird erweitert und ein klareres Verfahren zu deren Anwendung definiert. Diese Änderung betrifft unmittelbar die Regionalverwaltungen, die für die Verfolgung dieser Verstöße zuständig sind.
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art. 24
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Die Regionalverwaltungen des Baskenlandes müssen die neuen Sanktionsverfahren innerhalb der nächsten 3 Monate umsetzen (Art. 24, 26, 57-59). Die Umsetzungsfrist wirkt sich direkt auf deren Reaktionsfähigkeit bei Verstößen aus. Die Verantwortlichen für die Kontrolle des Jugendfreizeitbereichs müssen ihre Register und Protokolle aktualisieren. Das Verfahren muss nun dem Statut des Organischen Gesetzes 3/1979 (Art. 1) entsprechen.
| Maßnahme | Referenz | Frist |
|---|---|---|
| Las entidades públicas deben notificar y sancionar infracciones en 30 días | art. 24 | 30 días |
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