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BOE-A-2026-13758 ·25. Juni 2026 ·Real Decreto Mittlere Auswirkung
Förderrecht

Nichtregierungsorganisationen: 30-Tage-Frist für Förderanträge im Bereich nachhaltige Zusammenarbeit

Der Königliche Erlass 517/2026 legt fest, dass NGOs Förderanträge für nachhaltige Zusammenarbeit im Rahmen der Verordnung 887/2006 stellen können. Die Regelung stützt sich auf Art. 67 der genannten Verordnung sowie auf die Art. 22.2.c) und 28 des Gesetzes 38/2003. Die Norm ändert weder die Höhe noch die Auswahlkriterien, erweitert jedoch den Zugang für NGOs im Bereich der internationalen Zusammenarbeit.

In 3 Punkten

  1. NGOs können Förderanträge im Bereich nachhaltige Zusammenarbeit stellen (art. 67 del RD 887/2006)
  2. 30-Tage-Frist für die Antragstellung ab Veröffentlichung (art. 67 del RD 887/2006)
  3. Gilt für NGOs mit Tätigkeiten in der internationalen Zusammenarbeit (art. 22.2.c) y 28 de Ley 38/2003)

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil pyme.

Esta normativa no afecta directamente al perfil startup.

Esta normativa no afecta directamente al perfil autonomo.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Esta normativa no afecta directamente al perfil gran empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil no residente.

Wie es Betroffene betrifft

Nichtregierungsorganisationen, die im Bereich der internationalen Zusammenarbeit tätig sind, können innerhalb einer Frist von 30 Tagen ab Veröffentlichung Förderanträge stellen (Art. 67). Die Verwaltungen müssen die Anträge gemäß den in der Verordnung festgelegten Kriterien prüfen. Der Zugang wird auf NGOs ausgeweitet, die zuvor keine Förderungen in diesem Bereich erhalten haben. Unternehmen und Privatpersonen sind nicht betroffen.

Was zu tun ist und bis wann

MaßnahmeReferenzFrist
Presentar solicitud de subvención en cooperación sostenible dentro de 30 días art. 67 del RD 887/2006 30 días desde la publicación

Zeitlinie

2026-06-25pubVeröffentlichung im BOE
2026-07-05vigorInkrafttreten (disposiciones transitorias del RD 517/2026)
Betroffene Sektoren
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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