Das Königliche Erlass 467/2026 hebt die Resolution vom 2. Dezember 1983 auf und ändert Art. 7.1 des RD 726/1982, um Fristen für die Rückgabe oder Vernichtung von Betäubungs- und psychotropen Stoffen durch Apotheken festzulegen. Die Änderung regelt die Entsorgung pharmazeutischer Abfälle im Rahmen des Gesetzes 17/1967. Die Norm gilt für alle Apotheken, die Bestände dieser Stoffe führen.
Gilt für dieses Profil
art. 7.1 del RD 726/1982
Esta normativa no afecta directamente al perfil autonomo.
art. 7.1 del RD 726/1982
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art. 7.1 del RD 726/1982
Apotheken müssen Prozesse zur Rückgabe oder Vernichtung von Betäubungs- und psychotropen Stoffen innerhalb von 30 Tagen nach Inkrafttreten organisieren. Die Frist gilt für alle Einrichtungen, die diese Arzneimittel vorhalten. Die Gesundheitsbehörden erhalten eine stärkere Kontrolle über das Abfallmanagement. Die Einhaltung ist verpflichtend und lässt keine Ausnahmen zu.
| Maßnahme | Referenz | Frist |
|---|---|---|
| Organizar proceso de devolución o destrucción de sustancias estupefacientes y psicotrópicas | art. 7.1 del RD 726/1982 | 30 días desde entrada en vigor |
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