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BOE-A-2026-12710 ·12. Juni 2026 ·Real Decreto Mittlere Auswirkung
Verwaltungsrecht

Durchführungsverordnung 465/2026 hebt RD 1379/1999 auf und ändert die RD 274/2024 (Art. 7.3 und 5)

Die Durchführungsverordnung 465/2026 hebt die RD 1379/1999 auf und ändert die Artikel 7.3 und 5 der RD 274/2024 in Anwendung von Art. 1.6.c) der RD 323/2024. Die Norm findet in der in der alleinigen Übergangsbestimmung angegebenen Weise Anwendung.

In 3 Punkten

  1. Aufhebung der Durchführungsverordnung 1379/1999 (art. 1)
  2. Änderung der Art. 7.3 und 5 der RD 274/2024 (art. 1)
  3. Anwendbar gemäß der alleinigen Übergangsbestimmung (art. 1)

Wie es Betroffene betrifft

Die autonomen Behörden für Kultur und Bildung, insbesondere die Verwaltung für Kulturinfrastruktur und -ausstattung, müssen ihre internen Regelungen an die neue Normenstruktur anpassen (Art. 1). Die Aufhebung der RD 1379/1999 führt zur Wegfall ihrer bisherigen Bestimmungen (Art. 1). Die Änderung wirkt sich unmittelbar auf die Verwaltung von Infrastrukturen und Ausstattungen im Kulturbereich aus.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2026-06-12pubVeröffentlichung im BOE
Betroffene Sektoren
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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