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BOE-A-2026-12519 ·10. Juni 2026 ·Vereinbarung Geringe Auswirkung
Ausländerrecht

Inhaber diplomatischer, spezieller und Dienstpässe: Visumfreiheit für Reisen nach Spanien und Oman

Das Abkommen zwischen Spanien und dem Oman sieht eine gegenseitige Visumfreiheit für Staatsangehörige beider Länder vor, die über diplomatische, spezielle oder Dienstpässe verfügen (Art. 1 und 2). Die Inhaber können das Territorium der jeweils anderen Vertragspartei visumfrei betreten, durchreisen und verlassen, wobei der Aufenthalt auf 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen begrenzt ist (Art. 2.2 und 2.3). Diese Maßnahme dient der Erleichterung offizieller Reisen sowie der Förderung der freundschaftlichen Beziehungen und der Zusammenarbeit zwischen beiden Nationen.

In 3 Punkten

  1. Zulässiger Aufenthalt von 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen (Art. 2.2 und 2.3). (art. 2.2 y 2.3)
  2. Verbot der Ausübung von Tätigkeiten, die einer Arbeitserlaubnis bedürfen (Art. 3). (art. 3)
  3. Inkrafttreten am 19. Juni 2026 (Art. 15). (art. 15)

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil privatpersonen.

art. 1

Wie es Betroffene betrifft

Für Beamte und Personal mit diplomatischen, speziellen oder Dienstpässen entfällt die Notwendigkeit, Visa für Kurzaufenthalte in Spanien oder dem Oman zu beantragen (Art. 2). Der zulässige Aufenthalt beträgt bis zu 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen (Art. 2.2 und 2.3). Es bleibt jedoch streng untersagt, während des Aufenthalts Tätigkeiten auszuüben, die einer Arbeitserlaubnis bedürfen (Art. 3).

Zeitlinie

2026-06-10pubVeröffentlichung im BOE
2026-06-19vigorInkrafttreten (fecha_vigencia (indice oficial del BOE))
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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