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BOE-A-2026-12171 ·5. Juni 2026 ·Ministerialerlass Mittlere Auswirkung
Förderrecht

Unternehmen in Technologieförderprogrammen: 3 Monate Frist zur Datenbankanpassung oder Bußgelder bis zu 15.000 EUR

Die Verordnung TDF/563/2026 ändert die Förderrichtlinien für Technologieprogramme, insbesondere die Präambel sowie die Artikel 1, 3, 4 und die Anhänge I und XI.C der Verordnung TDF/1461/2023. Die Anforderungen an das Datenmanagement werden erweitert und für teilnehmende Unternehmen eine Anpassungsfrist von drei Monaten festgelegt. Die Änderung betrifft unmittelbar die Art der Einreichung und Verwaltung von Datenbanken in Programmen zur technologischen Entwicklung und wissenschaftlichen Forschung.

In 3 Punkten

  1. 3-monatige Frist zur Anpassung der Datenbanken (art. 1, 3, 4)
  2. Bußgelder von bis zu 15.000 EUR bei Nichteinhaltung (art. 4)
  3. Anwendung auf Programme der technologischen Entwicklung und Forschung (preámbulo)

Wen betrifft es

Gilt für dieses Profil

  • Empresas que participan en programas de subvenciones por datos, tecnología o investigación

art. 1

Gilt für dieses Profil

  • Autónomos que participen en programas de subvenciones por desarrollo tecnológico o investigación

Gilt für dieses Profil

  • Empresas con más de 250 trabajadores que participen en programas de subvenciones

Wie es Betroffene betrifft

Unternehmen, die an Technologie- oder wissenschaftlichen Forschungsprogrammen teilnehmen, müssen ihre Datenbank-Managementsysteme innerhalb von drei Monaten aktualisieren. Verstöße können Bußgelder von bis zu 15.000 EUR pro nicht angepasstem Fall nach sich ziehen. Öffentliche Verwaltungen und Verwalter europäischer Mittel fordern nun die Einhaltung der neuen Datenstandards. Der Industrie- und Technologiesektor ist durch die Compliance-Anforderungen der Anhänge I und XI.C unmittelbar betroffen.

Was zu tun ist und bis wann

MaßnahmeReferenzFrist
Actualizar bases de datos de conformidad con los nuevos requisitos art. 1 30 días desde la publicación

Zeitlinie

2026-06-05pubVeröffentlichung im BOE
2026-06-06vigorInkrafttreten (fecha_vigencia (indice oficial del BOE))
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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