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BOE-A-2026-12043 ·5. Juni 2026 ·Real Decreto Mittlere Auswirkung
Förderrecht

Assoziation ARINN muss Förderantrag innerhalb von 30 Tagen nach Veröffentlichung einreichen

Der Königliche Erlass 456/2026 legt fest, dass die Asociación Red Innpulso-Red de Ciudades de la Ciencia y la Innovación (ARINN) ihren Förderantrag innerhalb von 30 Tagen nach Veröffentlichung des Erlasses einreichen muss. Die Regelung stützt sich auf Artikel 67 der Ausführungsbestimmungen zum Königlichen Erlass 887/2006 sowie auf Artikel 22.2.c) des Gesetzes 38/2003. Ein Förderbetrag oder Bewertungskriterien werden nicht spezifiziert.

In 2 Punkten

  1. ARINN muss Antrag innerhalb von 30 Tagen nach Veröffentlichung einreichen (art. 67 del R.D. 887/2006)
  2. Der Antrag unterliegt der Regelung nach Artikel 22.2.c) des Gesetzes 38/2003 (art. 22.2.c) Ley 38/2003)

Wie es Betroffene betrifft

Die Assoziation ARINN muss innerhalb einer Frist von 30 Tagen handeln, um den Antrag zu stellen. Dies betrifft keine Unternehmen, Privatpersonen oder Kommunen im Allgemeinen. Die Frist ist strikt und lässt keinen Spielraum. Die Norm legt weder Förderfähigkeit noch Bewertungskriterien fest.

Was zu tun ist und bis wann

MaßnahmeReferenzFrist
Presentar solicitud de subvención dentro de 30 días desde la publicación art. 67 del R.D. 887/2006 30 días desde la publicación

Zeitlinie

2026-06-05pubVeröffentlichung im BOE
2026-06-05vigorInkrafttreten (art. 67 del R.D. 887/2006)
Betroffene Sektoren
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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