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BOE-A-2026-12041 ·5. Juni 2026 ·Real Decreto Mittlere Auswirkung
Förderrecht

Vereine, Kommunen und Stiftungen: 3 Monate Frist für Förderanträge zu Aktivitäten der demokratischen Erinnerung

Die Regelung sieht vor, dass Vereine, Kommunen und Stiftungen Zuschüsse für Aktivitäten zur Förderung der demokratischen Erinnerung sowie zur Anerkennung der Opfer des Spanischen Bürgerkriegs und der Diktatur beantragen können. Der Zugang richtet sich nach Art. 67 des R.D. 887/2006 sowie den Art. 22.2.c) und 28.2 des Gesetzes 38/2003. Der Antrag muss innerhalb einer Frist von drei Monaten ab Inkrafttreten gestellt werden (Art. 2).

In 3 Punkten

  1. Vereine, Kommunen und Stiftungen können Zuschüsse für Aktivitäten zur demokratischen Erinnerung beantragen (art. 2)
  2. Antragsfrist: 3 Monate ab Inkrafttreten (art. 2)
  3. Zugangsbedingungen gemäß Art. 67 R.D. 887/2006 und Art. 22.2.c) sowie 28.2 des Gesetzes 38/2003 (art. 2)

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil pyme.

Esta normativa no afecta directamente al perfil startup.

Esta normativa no afecta directamente al perfil autonomo.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Esta normativa no afecta directamente al perfil gran empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil no residente.

Wie es Betroffene betrifft

Vereine, Kommunen und Stiftungen, die sich der demokratischen Erinnerung widmen, können Fördermittel für Promotions- und Verbreitungsaktivitäten beantragen. Die Antragsfrist beträgt drei Monate ab Inkrafttreten. Entitäten, die ihren Antrag nicht innerhalb dieser Frist einreichen, können keine Förderung erhalten. Der Zugang ist auf Organisationen beschränkt, die vom Ministerium für Territorialpolitik und demokratische Erinnerung anerkannt sind (Art. 2).

Was zu tun ist und bis wann

MaßnahmeReferenzFrist
Presentar solicitud de subvención para actividades de Memoria Democrática art. 2 3 meses desde entrada en vigor

Zeitlinie

2026-06-05pubVeröffentlichung im BOE
2026-06-12vigorInkrafttreten (disposicion final primera)
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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