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BOE-A-2026-12036 ·5. Juni 2026 ·Real Decreto Mittlere Auswirkung
Verwaltungsrecht

Nationale Agentur für Qualitätsbewertung und Akkreditierung ersetzt das Königliche Erlass 1112/2015 ab dem 4. August 2026

Der Königliche Erlass 451/2026 hebt den RD 1112/2015 auf und ändert die Artikel 2.1.d) und 7.6 der Verordnung der Ordnung CNU/1396/2024. Es wird eine neue Satzung für die Nationale Agentur für Qualitätsbewertung und Akkreditierung auf Grundlage von Art. 8 des Gesetzes 15/2014 festgelegt. Die Änderung betrifft die Struktur und die Funktionen der autonomen Behörde.

In 3 Punkten

  1. Hebt den Königlichen Erlass 1112/2015 auf (art. 1)
  2. Ändert die Artikel 2.1.d) und 7.6 der Verordnung der Ordnung CNU/1396/2024 (art. 2)
  3. Wirksam ab dem 4. August 2026 (disposicion final segunda)

Wie es Betroffene betrifft

Die öffentlichen Verwaltungen und autonomen Organismen, die der Agentur unterstehen, müssen ihre Bewertungs- und Überwachungsprozesse an die neue Rechtsstruktur anpassen. Eine Übergangsfrist wird nicht spezifiziert, jedoch bedeutet die Aufhebung des RD 1112/2015, dass die bisherigen Normen nicht mehr anwendbar sind. Die Änderung betrifft unmittelbar die Kontroll- und Überwachungskommissionen in der Hochschullehre (Art. 2.1.d) sowie die Organisation der Akkreditierungsüberwachung (Art. 7.6).

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2026-06-05pubVeröffentlichung im BOE
2026-08-04vigorInkrafttreten (disposicion final segunda)
Betroffene Sektoren
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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