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BOE-A-2026-11928 ·3. Juni 2026 ·Resolución Mittlere Auswirkung
Arbeitsrecht

Iberia Líneas Aéreas: 30 Tage Frist zur Veröffentlichung des XXIII. Tarifvertrags im BOE

Die Resolution vom 21. Mai 2026 veröffentlicht den XXIII. Tarifvertrag für das Bodenpersonal von Iberia Líneas Aéreas de España. Dieser Akt dient der Registrierung und Veröffentlichung des Tarifvertrags gemäß den Bestimmungen der Art. 90.2 und 3 des RDL 2/2015. Die Veröffentlichung im BOE ist zwingend erforderlich, um die Rechtswirksamkeit zu gewährleisten und den Zugang für alle Arbeitnehmer sicherzustellen (Art. 90.2 und 3).

In 2 Punkten

  1. Veröffentlichung des XXIII. Tarifvertrags im BOE innerhalb von 30 Tagen (art. 90.3)
  2. Der Tarifvertrag findet Anwendung auf das Bodenpersonal von Iberia Líneas Aéreas (art. 90.2)

Wen betrifft es

Gilt für dieses Profil

  • Empresa Iberia Líneas Aéreas de España, SA
  • Personal de tierra

art. 90.2

Wie es Betroffene betrifft

Das Bodenpersonal von Iberia Líneas Aéreas de España unterliegt ab der Veröffentlichung im BOE den Bedingungen des neuen Tarifvertrags. Die Arbeitsbehörden müssen ihre Register aktualisieren und die neuen Bedingungen den Beschäftigten mitteilen. Die Frist für die Veröffentlichung im BOE beträgt 30 Tage ab Unterzeichnung des Tarifvertrags (Art. 90.3).

Was zu tun ist und bis wann

MaßnahmeReferenzFrist
Publicar el XXIII Convenio colectivo en el BOE dentro de 30 días art. 90.3 30 días desde la firma del convenio

Zeitlinie

2026-06-03pubVeröffentlichung im BOE
2026-05-21vigorInkrafttreten (Resolución de 21 de mayo de 2026)
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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