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Die Resolution vom 21. Mai 2026 veröffentlicht den XXIII. Tarifvertrag für das Bodenpersonal von Iberia Líneas Aéreas de España. Dieser Akt dient der Registrierung und Veröffentlichung des Tarifvertrags gemäß den Bestimmungen der Art. 90.2 und 3 des RDL 2/2015. Die Veröffentlichung im BOE ist zwingend erforderlich, um die Rechtswirksamkeit zu gewährleisten und den Zugang für alle Arbeitnehmer sicherzustellen (Art. 90.2 und 3).
Gilt für dieses Profil
art. 90.2
Das Bodenpersonal von Iberia Líneas Aéreas de España unterliegt ab der Veröffentlichung im BOE den Bedingungen des neuen Tarifvertrags. Die Arbeitsbehörden müssen ihre Register aktualisieren und die neuen Bedingungen den Beschäftigten mitteilen. Die Frist für die Veröffentlichung im BOE beträgt 30 Tage ab Unterzeichnung des Tarifvertrags (Art. 90.3).
| Maßnahme | Referenz | Frist |
|---|---|---|
| Publicar el XXIII Convenio colectivo en el BOE dentro de 30 días | art. 90.3 | 30 días desde la firma del convenio |
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