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BOE-A-2026-11144 ·23. Mai 2026 ·Resolución Geringe Auswirkung
Steuerrecht

Eintragung der Wohnungseigentumsordnung: Georeferenzierte grafische Darstellung oder Katasterbescheinigung zwingend erforderlich

Die Generaldirektion für Rechtssicherheit und öffentliche Glaubwürdigkeit bestätigt die Aussetzung der Eintragung einer Wohnungseigentumsordnung aufgrund fehlender technischer Unterlagen. Damit die Eintragung gültig ist, muss eine beschreibende und grafische Katasterbescheinigung der Immobilie oder alternativ eine grafische Darstellung im GML-Format mit einem Validierungsbericht gegenüber dem Katasterplan vorgelegt werden (Art. 323 des Hypothekengesetzes).

In 3 Punkten

  1. Verpflichtung zur Vorlage einer beschreibenden und grafischen Katasterbescheinigung zur Aufnahme der grafischen Darstellung in das Grundbuchblatt (art. 18 Ley Hipotecaria)
  2. 60-tägige Verlängerungsfrist für die Einreichung nach Benachrichtigung über die Aussetzung (art. 323 Ley Hipotecaria)
  3. Die alternative grafische Darstellung muss im GML-Format mit einem grafischen Validierungsbericht eingereicht werden (Resolución de 13 de marzo de 2023)

Wen betrifft es

Gilt für dieses Profil

  • Titulares de fincas que realicen divisiones horizontales
  • Necesidad de aportar documentación técnica georreferenciada

art. 18 Ley Hipotecaria

Wie es Betroffene betrifft

Für Eigentümer, die Aufteilungen in Wohnungseigentum vornehmen, verhindert das Fehlen der georeferenzierten grafischen Grundlage oder der beschreibenden Katasterbescheinigung die Grundbucheintragung (Art. 18 des Hypothekengesetzes). Im Falle einer Aussetzung aufgrund einer negativen Prüfung wird die Frist für die Einreichung nach der Benachrichtigung nur um 60 Tage verlängert (Art. 323 des Hypothekengesetzes).

Was zu tun ist und bis wann

MaßnahmeReferenzFrist
Aportar certificación catastral descriptiva y gráfica o representación gráfica alternativa en formato GML art. 18 Ley Hipotecaria 60 días desde la notificación de la suspensión

Zeitlinie

2026-05-23pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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