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BOE-A-2026-10968 ·21. Mai 2026 ·Resolución Mittlere Auswirkung
Arbeitsrecht

Lain Technologies, SL: Geltung des registrierten Tarifvertrags ab dem 01.01.2026

Der Tarifvertrag der Lain Technologies, SL, wurde veröffentlicht. Er tritt am 1. Januar 2026 in Kraft und gilt bis zum 31. Dezember 2028. Die Laufzeit ist verlängerbar. Der Text unterliegt den Artikeln 90.2 und 3 des RDL 2/2015 sowie dem Königlichen Erlass 713/2010.

In 2 Punkten

  1. Der Tarifvertrag tritt am 1. Januar 2026 in Kraft (art. 90.2 y 3 del RDL 2/2015)
  2. Gültigkeit bis zum 31. Dezember 2028, verlängerbar (art. 90.2 y 3 del RDL 2/2015)

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil pyme.

Esta normativa no afecta directamente al perfil startup.

Esta normativa no afecta directamente al perfil autonomo.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Esta normativa no afecta directamente al perfil gran empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil no residente.

Wie es Betroffene betrifft

Ab dem 1. Januar 2026 unterliegen die Arbeitnehmer der Lain Technologies, SL, den Bedingungen des neuen Tarifvertrags. Unternehmen derselben Gruppe oder mit ähnlichen Bedingungen könnten den Vertrag anwenden, sofern sie in den Anwendungsbereich fallen. Die Laufzeit erstreckt sich bis 2028 und ist verlängerbar.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2026-05-21pubVeröffentlichung im BOE
2026-01-01vigorInkrafttreten (art. 90.2 y 3 del RDL 2/2015)
Betroffene Sektoren
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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