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BOE-A-2026-10888 ·21. Mai 2026 ·Real Decreto-ley critical
Steuerrecht

Navarrische Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeitern: Änderung des Art. 35.I.B des konsolidierten Textes von 1999 zur Anpassung der Einkommensteuer durch Energieverbrauch ab 1. Januar 2026

Die Norm ändert den Artikel 35.I.B des konsolidierten Textes von 1999, um den Energieverbrauch als Bemessungsgrundlage für die Einkommensteuer (IRPF) aufzunehmen. Diese Änderung tritt am 1. Januar 2026 in Kraft. Sie erfolgt als Reaktion auf die wirtschaftlichen Folgen der Krise im Nahen Osten (Art. 35.I.B) und wird im BON extraordinario Nr. 76 vom 20. April 2026 veröffentlicht (cite: zusätzliche Bestimmung 65).

In 2 Punkten

  1. Ab dem 1. Januar 2026 wird der Energieverbrauch als Bemessungsgrundlage der Einkommensteuer für natürliche Personen aufgenommen (art. 35.I.B))
  2. Die Änderung erfolgt als Reaktion auf die Wirtschaftskrise im Nahen Osten (texto oficial)

Wen betrifft es

Gilt für dieses Profil

  • Empresas con más de 10 trabajadores
  • Ubicadas en la Comunidad Foral de Navarra

art. 35.I.B)

Esta normativa no afecta directamente al perfil autonomo.

art. 35.I.B)

Gilt für dieses Profil

  • Personas físicas con consumo energético en Navarra
  • Que declaran renta en el sistema foral

art. 35.I.B)

Wie es Betroffene betrifft

Für natürliche Personen mit Einkünften aus dem Energieverbrauch in Navarra wird eine neue steuerliche Bemessungsgrundlage eingeführt, die sich direkt auf deren Einkommensteuererklärung auswirkt (Art. 35.I.B). Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeitern müssen die Einkommensteuererklärungen ihrer Beschäftigten überprüfen. Die Änderung tritt am 1. Januar 2026 in Kraft und gilt ab diesem Datum ohne vorherige Übergangsfrist. Es werden weder ein Betrag noch ein Anpassungssatz spezifiziert, sondern lediglich die Aufnahme des Energieverbrauchs als Bemessungsgrundlage.

Was zu tun ist und bis wann

MaßnahmeReferenzFrist
Revisar declaración de renta para incluir consumo energético como base de cálculo art. 35.I.B) Desde 1 de enero de 2026

Zeitlinie

2026-05-21pubVeröffentlichung im BOE
2026-01-01vigorInkrafttreten (disposiciones adicionales 65)
Betroffene Sektoren
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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