Zum Inhalt springen
BOE-A-2026-10886 ·21. Mai 2026 ·Real Decreto Mittlere Auswirkung
Verwaltungsrecht

Berufsverbände der Sozialpädagogen: 30 Tage Frist zur Verabschiedung der neuen Satzung

Die Satzung des Generalrats der offiziellen Berufsverbände der Sozialpädagogen ersetzt die durch die Verordnung TAS/1415/2007 genehmigte Fassung. Die Aufhebung erfolgt gemäß Gesetz 41/2006 sowie den Artikeln 1 und 6 des Gesetzes 2/1974. Die Berufsverbände müssen die neuen Satzungen innerhalb einer Frist von 30 Tagen ab deren Veröffentlichung verabschieden (Art. 2).

In 2 Punkten

  1. Die durch die Verordnung TAS/1415/2007 aufgehobenen bisherigen Satzungen (art. 1)
  2. Frist von 30 Tagen zur Verabschiedung der neuen Satzungen (art. 2)

Wie es Betroffene betrifft

Die offiziellen Berufsverbände der Sozialpädagogen müssen ihre Satzungen innerhalb von 30 Tagen aktualisieren. Die Änderung betrifft unmittelbar deren interne Rechtsordnung und die berufliche Organisation. Es ergeben sich keine Auswirkungen für Privatpersonen, Arbeitnehmer oder externe Verwaltungen.

Was zu tun ist und bis wann

MaßnahmeReferenzFrist
Adoptar los nuevos Estatutos del Consejo General en plazo de 30 días art. 2 30 días desde la publicación

Zeitlinie

2026-05-21pubVeröffentlichung im BOE
2026-05-28vigorInkrafttreten (art. 2)
Betroffene Sektoren
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

Betrifft Sie diese Norm?

Das Verwaltungsrecht-Team überprüft Ihre spezifische Situation.

Mit dem Verwaltungsrecht-Team sprechen
Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
E-Mail
Kontakt