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BOE-A-2026-1051 ·17. Januar 2026 ·Resolución Mittlere Auswirkung
Arbeitsrecht

Beschäftigte bei Bosch Service Solutions in Huarte und Zaragoza: Neuer Tarifvertrag tritt am 1. Januar 2026 in Kraft

Der Tarifvertrag von Bosch Service Solutions für Huarte und Zaragoza tritt am 1. Januar 2026 in Kraft und gilt bis zum 31. Dezember 2030. Die Veröffentlichung erfolgt durch Beschluss der Generaldirektion für Arbeit gemäß den Artikeln 90.2 und 3 des Arbeitsstatuts sowie des Königlichen Erlasses 713/2010. Der Text sieht vor, dass der Tarifvertrag verlängerbar ist.

In 3 Punkten

  1. Gültigkeit ab dem 1. Januar 2026 (art. 1)
  2. Der Tarifvertrag ist verlängerbar (art. 1)
  3. Gilt nur für Beschäftigte in Huarte und Zaragoza (art. 1)

Wen betrifft es

Gilt für dieses Profil

  • Trabajadores en centros de Huarte y Zaragoza
  • Empresa Bosch Service Solutions SAU

art. 1

Esta normativa no afecta directamente al perfil autonomo.

art. 1

Wie es Betroffene betrifft

Die Beschäftigten an den Standorten Huarte und Zaragoza unterliegen ab dem 1. Januar 2026 den Bedingungen des neuen Tarifvertrags. Die Unternehmen von Bosch Service Solutions müssen die neuen Lohnbedingungen, Arbeitszeiten und Arbeitsrechte ab diesem Datum anwenden. Die Laufzeit beträgt 4 Jahre bis zum 31. Dezember 2030 (Art. 1).

Was zu tun ist und bis wann

MaßnahmeReferenzFrist
Aplicar las condiciones del nuevo convenio colectivo desde el 1 de enero de 2026 art. 1 1 de enero de 2026

Zeitlinie

2026-01-17pubVeröffentlichung im BOE
2026-01-01vigorInkrafttreten (art. 1)
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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