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BOE-A-2026-10411 ·13. Mai 2026 ·orden Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Stiftungsrat der Opferstiftung des Terrorismus: 30. April zur Vorabgenehmigung der Subventionen für 2026

Die Verordnung INT/471/2026 genehmigt die Gewährung von Subventionen an Verbände und Stiftungen von Terroropfern für das Jahr 2026, vorbehaltlich der Vorabgenehmigung durch das Innenministerium (Art. 13). Der Beschluss des Stiftungsrats wurde am 28. April 2026 gefasst und die entsprechende Bescheinigung am 29. April ausgestellt (Art. 1). Die Ausübung administrativer Funktionen wie Kontrolle und Rückforderung geht auf die Verwaltung über, die die Subvention überwiegend finanziert (Art. 12.1).

In 2 Punkten

  1. Vorabgenehmigung des Innenministeriums für die Gewährung von Subventionen im Jahr 2026 erforderlich (art. 1)
  2. Kontroll- und Rückforderungsfunktionen gehen auf die Verwaltung über, die die Subvention überwiegend finanziert (art. 12.1)

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Esta normativa no afecta directamente al perfil no residente.

Wie es Betroffene betrifft

Für Verbände und Stiftungen von Terroropfern wird der Prozess der Subventionsgewährung für 2026 eingeleitet, jedoch erst nach Erhalt der Genehmigung durch das Innenministerium (Art. 1). Die Verwaltungen, die die Subvention überwiegend finanzieren, übernehmen die Kontroll- und Rückforderungsfunktionen (Art. 12.1). Die Frist für die Vorabgenehmigung ist der 29. April 2026, das Datum der Ausstellung der Bescheinigung (Art. 1).

Was zu tun ist und bis wann

MaßnahmeReferenzFrist
Obtener autorización previa del Ministerio del Interior antes de concesión de subvenciones art. 1 29 de abril de 2026
Verificar que la Administración financiadora mayoritaria asuma funciones de control y reintegro art. 12.1

Zeitlinie

2026-05-13pubVeröffentlichung im BOE
2026-05-13vigorInkrafttreten (orden int/471/2026)
Betroffene Sektoren
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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