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BOE-A-2026-10313 ·12. Mai 2026 ·Resolución Mittlere Auswirkung
Arbeitsrecht

Tarifvertrag für die Arbeitnehmer der Intermodalidad de Levante, SA: Geltung vom 1. Januar 2026 bis 31. Dezember 2026

Der Tarifvertrag der Intermodalidad de Levante, SA wird registriert und veröffentlicht. Er findet Anwendung vom 1. Januar 2026 bis zum 31. Dezember 2026 mit der Option auf Verlängerung. Die Rechtsgrundlage bilden die Artikel 90.2 und 3 des RDL 2/2015 sowie der Königliche Erlass 713/2010.

In 2 Punkten

  1. Geltungsdauer des Tarifvertrags vom 01.01.2026 bis 31.12.2026 (art. 90.2 y 3 del RDL 2/2015)
  2. Verlängerbarkeit des Anwendungszeitraums (art. 90.2 y 3 del RDL 2/2015)

Wen betrifft es

Gilt für dieses Profil

  • Empresas del sector de intermodalidad en Levante
  • Con trabajadores sujetos al convenio

art. 90.2 y 3 del RDL 2/2015

Esta normativa no afecta directamente al perfil autonomo.

Wie es Betroffene betrifft

Die Arbeitnehmer im Sektor der Intermodalidad de Levante, SA unterliegen ab dem 1. Januar 2026 den Bedingungen des neuen Tarifvertrags. Die vertragsschließenden Unternehmen müssen ihre Arbeitspraktiken an die neuen Bedingungen anpassen. Der Anwendungszeitraum erstreckt sich bis zum 31. Dezember 2026, mit der Möglichkeit einer Verlängerung.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2026-05-12pubVeröffentlichung im BOE
2026-01-01vigorInkrafttreten (art. 90.2 y 3 del RDL 2/2015)
Betroffene Sektoren
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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