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Arbeitnehmer in der Glas- und Keramikindustrie erhalten erweitertes Recht auf Stillzeit

Mit der Veröffentlichung der Resolution der Generaldirektion für Arbeit vom 30. Juli 2026 (BOE-A-2026-17491) wurde eine wesentliche Änderung des XXIII. Tarifvertrags für die Extraktionsindustrie, die Glasindustrie, die Keramikindustrie sowie den exklusiven Handel mit diesen Materialien offiziell registriert. Diese Anpassung korrigiert nicht nur formale Fehler in den Artikeln 33.2 und 38, sondern präzisiert vor allem die Modalitäten der Stillzeit für Arbeitnehmer nach einer Geburt, Adoption oder Pflege.

Was sich ändert

Die zentrale Neuerung betrifft die Neufassung des Artikels 33.2 des geltenden Tarifvertrag (Convenio Colectivo) in Spanien für diesen spezifischen Industriesektor. Die wesentlichen Änderungen lassen sich wie folgt zusammenfassen:

  • Rechtsanspruch auf Stillzeit: Arbeitnehmer haben bei Geburt, Adoption, Pflege oder Aufnahme eines Kindes (gemäß Art. 45.1.d des Arbeitnehmerstatuts) das Recht auf eine Stunde Abwesenheit pro Arbeitstag zur Betreuung des Säuglings. Dieser Anspruch besteht, bis das Kind neun Monate alt ist (Art. 33.2).
  • Proportionale Erhöhung: In Fällen von Mehrlingsgeburten oder multiplen Adoptionen erhöht sich die Dauer dieses Zeitraums proportional zur Anzahl der Kinder (Art. 33.2).
  • Flexibilisierung der Ausübung: Der Arbeitnehmer kann nach eigenem Ermessen wählen, wie die Stunde genutzt wird. Er kann sie in zwei Zeitabschnitte pro Tag aufteilen, die tägliche Arbeitszeit um 30 Minuten reduzieren oder die Zeit auf volle Arbeitstage akkumulieren (Art. 33.2).
  • Unübertragbarkeit: Dieses Recht ist ein individuelles Recht des Arbeitnehmers. Es kann nicht auf den anderen Elternteil übertragen werden (Art. 33.2).
  • Einschränkung der Gleichzeitigkeit: Wenn zwei Arbeitnehmer desselben Unternehmens denselben Anspruch aufgrund desselben Ereignisses (z. B. zwei Partner in derselben Firma) geltend machen, kann das Unternehmen die gleichzeitige Ausübung aus fundierten und objektiven betrieblichen Gründen einschränken. Dies muss jedoch schriftlich begründet werden, und das Unternehmen ist verpflichtet, einen Alternativplan anzubieten, der sicherstellt, dass beide Arbeitnehmer ihr Recht ausüben können (Art. 33.2).

Kontext

Diese Änderung erfolgt im Rahmen der kontinuierlichen Anpassung der Arbeitsbedingungen an die moderne Familienrealität und die rechtliche Entwicklung des spanischen Arbeitsrechts. Während das allgemeine Arbeitnehmerstatut (Estatuto de los Trabajadores) den grundlegenden Rahmen für Elternrechte vorgibt, dient dieser spezifische Tarifvertrag dazu, diese Rechte innerhalb der hochspezialisierten Sektoren der Glas-, Keramik- und Extraktionsindustrie präzise zu definieren und operativ umsetzbar zu machen. Die Korrektur der Artikel 33.2 und 38 dient der Rechtssicherheit, um Unklarheiten bei der Anwendung der Stillzeit und der Arbeitszeitgestaltung zu vermeiden, die in der Vergangenheit zu Differenzen zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaften (FICA-UGT und CCOO Industria) führen konnten.

An wen es sich richtet und wie

Die Auswirkungen dieser Resolution sind sektorspezifisch und betreffen alle Akteure innerhalb der definierten Industriezweige:

  • Großunternehmen: Für große Betriebe in der Glas- oder Keramikproduktion bedeutet dies eine verpflichtende Anpassung der Personalplanung. Besonders die Regelung zur Einschränkung der gleichzeitigen Ausübung erfordert eine sorgfältige Dokumentation der betrieblichen Gründe, um rechtliche Risiken zu minimieren.
  • KMU (Pymes): Kleine und mittlere Unternehmen müssen die Flexibilität der Stillzeit (Akkumulation oder Reduzierung) in ihren Schichtplänen berücksichtigen. Die Pflicht zur Erstellung eines Alternativplans bei gleichzeitiger Inanspruchnahme durch mehrere Mitarbeiter ist auch für kleinere Strukturen bindend.
  • Selbstständige (Autónomos): Selbstständige, die in diesen Sektoren tätig sind (z. B. spezialisierte Berater oder Handwerker im Bereich Keramikhandel), müssen ihre eigene Arbeitsorganisation an die neuen Fristen und Rechte anpassen, sofern sie unter die Bestimmungen des entsprechenden Tarifvertrags fallen.
  • Arbeitnehmer (Einzelpersonen): Für die betroffenen Eltern bedeutet die Änderung eine erhebliche Steigerung der Autonomie über ihre Zeitgestaltung. Die Möglichkeit, die Stunde auf volle Tage zu akkumulieren, bietet eine attraktive Option für eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie in der kritischen Phase der ersten neun Monate.

Was zu tun ist und wann

Da es sich um eine Änderung eines bereits bestehenden Tarifvertrags handelt, die durch die Veröffentlichung im BOE (BOE-A-2026-17491) rechtskräftig wird, sind folgende Schritte für die betroffenen Parteien relevant:

  • Für Arbeitgeber: Die Personalabteilungen müssen die internen Richtlinien und die Software zur Zeiterfassung umgehend aktualisieren, um die neuen Optionen (Aufteilung, Reduzierung oder Akkumulation) gemäß Art. 33.2 technisch und administrativ abzubilden.
  • Für Arbeitnehmer: Bei der Inanspruchnahme des Rechts sollte die Kommunikation mit dem Arbeitgeber schriftlich erfolgen, um die gewählte Modalität (z. B. die 30-minütige Reduzierung oder die Akkumulation) klar festzulegen.
  • Fristen: Es gibt keine spezifische Frist für die Umsetzung, da die Änderung mit der Registrierung und Veröffentlichung des Abkommens unmittelbar wirksam wird. Der Anspruch auf Stillzeit gilt ab dem Zeitpunkt der Geburt/Adoption bis zum neunten Lebensmonat des Kindes.

Für eine detaillierte Prüfung der Auswirkungen auf Ihre spezifische Betriebsorganisation oder zur Klärung individueller Ansprüche empfehlen wir, die entsprechende Fachabteilung von BMC zu kontaktieren.

Haeufige Fragen

Bis zu welchem Alter kann ich die Stillzeit in Anspruch nehmen?
Nach der neuen Regelung des Art. 33.2 des Tarifvertrags haben Sie das Recht auf Stillzeit, bis das Kind neun Monate alt ist.
Kann ich die Stunde Stillzeit auf andere Tage übertragen?
Ja, Sie können die Stunde nach eigenem Ermessen entweder in zwei Abschnitte teilen, die tägliche Arbeitszeit um 30 Minuten reduzieren oder die Zeit auf volle Arbeitstage akkumulieren.
Darf mein Partner die Stillzeit für uns beide nutzen?
Nein, das Recht auf Stillzeit ist ein individuelles Recht des arbeitenden Elternteils und kann nicht auf den anderen Elternteil übertragen werden.
Was passiert, wenn zwei Partner im selben Unternehmen gleichzeitig Stillzeit beanspruchen?
Das Unternehmen kann dies aus objektiven betrieblichen Gründen einschränken, muss dies aber schriftlich begründen und einen Alternativplan anbieten, der beiden den Genuss des Rechts ermöglicht.
Gilt diese Regelung auch für Mehrlingsgeburten?
Ja, in Fällen von Mehrlingsgeburten erhöht sich die Dauer der Stillzeit proportional zur Anzahl der Kinder.
Welche Branchen sind genau betroffen?
Die Regelung gilt für die Extraktionsindustrie, die Glasindustrie, die Keramikindustrie sowie den exklusiven Handel mit diesen Materialien.
Technisches Datenblatt der Bestimmung
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