Arbeitnehmer mit Behinderungen können früher in den Ruhestand gehen
Mit dem Real Decreto 632/2026, der am 29. Juli 2026 veröffentlicht wurde, hat die spanische Regierung eine wesentliche Änderung im Bereich der Sozialversicherung in Spanien (Seguridad Social) vorgenommen. Durch die Modifikation des Anhangs zum Real Decreto 1851/2009 wurde die Liste der Krankheiten erweitert, die es Arbeitnehmern mit einer Behinderung von mindestens 45 % ermöglichen, vorzeitig in den Ruhestand zu treten. Diese Maßnahme basiert auf der Notwendigkeit, das System an den medizinischen Fortschritt und die Erkenntnisse über Krankheiten anzupassen, die die Lebenserwartung erheblich verkürzen.
Was sich ändert
Die wichtigste Änderung betrifft die Erweiterung des Anhangs zum Real Decreto 1851/2009. Bisher war die Liste der Krankheiten, die eine vorzeitige Pensionierung bei einem Behinderungsgrad von 45 % oder mehr rechtfertigen, begrenzt. Gemäß dem neuen Real Decreto 632/2026 wurden nun zehn neue Pathologien offiziell anerkannt. Diese Krankheiten wurden nach einer technischen Bewertung durch eine Kommission und einer Resolution der Generaldirektion für die Organisation der Sozialversicherung aufgenommen.
Die neu hinzugefügten Krankheiten sind:
- Transthyretin-Amyloidose (Variante)
- Myotone Dystrophie Typ 1 (Steinert-Krankheit)
- Huntington-Krankheit
- Spina bifida (offener Rücken)
- Parkinson-Krankheit
- Corticobasale Degeneration
- Multisystematrophie
- Progressive supranukleäre Blicklähmung
- Systemische Sklerose
- Chronische Nierenerkrankung im Stadium G5
Diese Ergänzung erfolgt im Rahmen des Artikels 206 bis des TRLGSS (Texto Refundido de la Ley General de la Seguridad Social), der die Bedingungen für die Reduzierung des Renteneintrittsalters bei bestimmten Behinderungsgraden festlegt. Durch diese Änderung wird sichergestellt, dass die Rechtsnorm eine „offene Liste“ bleibt, die regelmäßig an den medizinischen Stand der Zeit angepasst werden kann.
Kontext
Das spanische Rentensystem sieht unterschiedliche Wege für den vorzeitigen Ruhestand vor, je nach Grad der körperlichen oder geistigen Beeinträchtigung. Während Personen mit einem Behinderungsgrad von 65 % oder mehr generell erleichterten Zugang zu Renten haben, ist der Zugang für Personen mit einem Grad zwischen 45 % und 64 % an spezifische Bedingungen geknüpft. Diese Bedingungen erfordern, dass die Behinderung auf Krankheiten beruht, die nachweislich die Lebenserwartung signifikant verringern.
Das Real Decreto 1851/2009 dient als technisches Instrument, um diese spezifischen Krankheiten zu definieren. Da die medizinische Forschung ständig neue Erkenntnisse über degenerative und chronische Erkrankungen liefert, war eine dynamische Anpassung des Rechtsrahmens notwendig. Die Einbeziehung dieser zehn neuen Krankheiten ist das Ergebnis eines formalen Verfahrens, das durch die Ordnung ISM/444/2025 geregelt wurde und eine technische Kommission einbezieht, die aus medizinischem Fachpersonal und Vertretern von Patientenorganisationen besteht. Dies garantiert, dass die Entscheidung auf wissenschaftlichen Fakten und nicht auf rein administrativen Erwägungen basiert.
Wer ist betroffen und wie
Die Auswirkungen dieser Regelung sind primär auf die individuelle Ebene der Arbeitnehmer konzentriert. Es gibt jedoch auch indirekte Auswirkungen auf das Arbeitsumfeld.
Privatpersonen (Arbeitnehmer mit Behinderung)
Dies ist die Hauptgruppe der Betroffenen. Wenn eine Person eine der neu gelisteten Krankheiten nachweisen kann und gleichzeitig ein offiziell anerkannter Behinderungsgrad von mindestens 45 % vorliegt, hat sie das Recht, den Renteneintritt gemäß den Bestimmungen des Artikels 206 bis TRLGSS vorzuziehen. Dies bietet einen entscheidenden sozialen Schutz für Menschen, deren gesundheitliche Situation eine langjährige Erwerbstätigkeit erschwert oder deren Lebensspanne durch die Krankheit begrenzt ist. Die Betroffenen müssen sicherstellen, dass ihr medizinischer Status und der Grad der Behinderung durch die entsprechenden staatlichen Stellen zertifiziert sind, um diesen Anspruch geltend zu machen.
Unternehmen und Arbeitgeber
Für Unternehmen, unabhängig von ihrer Größe, ergeben sich aus dieser Änderung keine direkten finanziellen Verpflichtungen oder neuen administrativen Lasten. Es gibt keine neuen Abgaben oder direkten Kosten, die durch das Real Decreto 632/2026 entstehen. Dennoch müssen Personalabteilungen (HR) darauf vorbereitet sein, dass im Rahmen des Betriebsmanagements vermehrt Anträge auf vorzeitige Pensionierung oder krankheitsbedingte Ausfälle bei Mitarbeitern mit diesen spezifischen Diagnosen gestellt werden könnten. Eine proaktive Planung der Nachfolge oder der Arbeitslast ist hier das einzige relevante operative Thema.
Selbstständige (Autónomos)
Selbstständige, die unter einer der neuen Pathologien leiden und einen entsprechenden Behinderungsgrad nachweisen können, können ebenfalls von den Regelungen zur vorzeitigen Pensionierung profitieren. Dies ist besonders wichtig, da Selbstständige oft eine höhere gesundheitliche Belastung tragen und der Übergang in den Ruhestand bei chronischen Krankheiten eine wichtige finanzielle Absicherung darstellt.
Was zu tun ist und wann
Da es sich bei dieser Veröffentlichung um eine Erweiterung einer bestehenden Liste handelt, gibt es keine allgemeine Frist für die Umsetzung, sondern vielmehr individuelle Handlungsoptionen für die Betroffenen:
- Überprüfung des Status: Personen, die eine der neuen Krankheiten haben, sollten prüfen, ob ihr aktueller Behinderungsgrad (Grad de discapacidad) bereits bei mindestens 45 % liegt.
- Medizinische Dokumentation: Es ist essenziell, alle medizinischen Berichte und Diagnosen lückenlos zu dokumentieren, die die neue Pathologie bestätigen.
- Antragstellung: Der Antrag auf vorzeitige Pensionierung muss bei der Sozialversicherung gestellt werden, sobald die Voraussetzungen (Krankheit + Behinderungsgrad) erfüllt sind.
- Beratung suchen: Aufgrund der Komplexität der Anforderungen an die Nachweise der Lebenserwartungsreduzierung empfiehlt es sich, die rechtliche Situation im Einzelfall prüfen zu lassen.
Für eine detaillierte Analyse Ihrer spezifischen Situation oder zur Unterstützung bei der Verwaltung von Personalentscheidungen im Zusammenhang mit diesen Änderungen, steht Ihnen das Team von BMC zur Verfügung. Wir empfehlen, jeden Fall individuell zu bewerten, um die bestmögliche soziale Absicherung zu gewährleisten.
Haeufige Fragen
- Wer genau kann durch diese neue Regelung früher in Rente gehen?
- Arbeitnehmer, die eine Behinderung von mindestens 45 % haben und an einer der zehn neu aufgenommenen Krankheiten leiden.
- Sind die 10 neuen Krankheiten für jeden mit einer Behinderung gültig?
- Nein, sie gelten nur, wenn die Behinderung mindestens 45 % beträgt und die spezifische Diagnose aus der neuen Liste des Real Decreto 632/2026 stammt.
- Müssen Arbeitgeber für diese Änderung etwas bezahlen?
- Nein, es entstehen für Unternehmen keine direkten Kosten oder neuen Sozialabgaben durch diese Änderung.
- Was ist der Unterschied zwischen 45 % und 65 % Behinderung?
- Bei 65 % Behinderung ist der Zugang zur Rente einfacher; bei 45 % ist er an die Liste spezifischer Krankheiten gebunden, die die Lebenserwartung senken.
- Ist die Liste der Krankheiten nun endgültig?
- Nein, das Gesetz sieht vor, dass die Liste 'offen' bleibt und regelmäßig durch medizinische Fortschritte erweitert werden kann.
- Wo finde ich die Liste der neuen Krankheiten?
- Die Liste ist im Anhang des Real Decreto 1851/2009 enthalten, welcher durch das Real Decreto 632/2026 modifiziert wurde.
BMC-Ressourcen
- servicios-corporativos/nominasService ansehen →
- negociacion-deuda-publicaService ansehen →
- autonomosRechner oeffnen →