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Unternehmen müssen digitale Arbeitsbescheinigungen für Waldbrand-Leistungen einreichen

Die Generaldirektion des staatlichen Arbeitsamtes (SEPE) hat mit der Resolution vom 30. Juli 2026 die Verfahren für die Anerkennung von Arbeitslosigkeitsleistungen festgelegt, die durch das Real Decreto-ley 20/2026 eingeführt wurden. Diese Maßnahme dient dem dringenden Schutz der Arbeitnehmer und der sozialen Sicherheit im Falle von Waldbränden, die zivile Schutzmaßnahmen erforderlich machen. Die neue Regelung konkretisiert, wie Unternehmen die Aussetzung von Arbeitsverträgen technisch melden müssen, damit die Betroffenen Anspruch auf die neu geschaffene Sonderleistung bei extremen Notfällen haben.

Was sich ändert

Die wesentliche Neuerung liegt in der strikten Digitalisierung des Meldeverfahrens für Unternehmen. Gemäß Art. 2.1 der Resolution ist es für Unternehmen nunmehr obligatorisch, die Aussetzung eines Arbeitsvertrags aufgrund von Waldbränden ausschließlich über die Anwendung Certific@2 in elektronischer Form zu kommunizieren. Dies ist keine bloße Empfehlung, sondern die Voraussetzung für die Anerkennung der Arbeitslosigkeit der betroffenen Personen.

Im Rahmen dieser elektronischen Bescheinigung müssen Unternehmen zwingend den spezifischen Grund für die Aussetzung angeben. Es ist der Code 17 für „suspensión del contrato“ (Aussetzung des Arbeitsvertrags) zu verwenden. Zudem muss das Unternehmen das genaue Start- und Enddatum des Aussetzungszeitraums angeben, wobei dieser Zeitraum pro Meldung auf maximal vier Monate begrenzt ist (Art. 2.1). Sollte sich die Situation vor Ort verschlechtern und die Aussetzung über diesen Zeitraum hinaus verlängert werden müssen, schreibt Art. 2.2 vor, dass das Unternehmen eine neue, aktualisierte Arbeitsbescheinigung über das digitale System einreichen muss.

Kontext

Diese Resolution ist das operative Instrument zur Umsetzung des Real Decreto-ley 20/2026. In Spanien führen Waldbrände regelmäßig zu massiven Einschränkungen der wirtschaftlichen Aktivität, insbesondere in ländlichen Regionen und im Agrarsektor. Bisherige Mechanismen der Sozialversicherung in Spanien (Seguridad Social) boten oft nicht die notwendige Geschwindigkeit oder spezifische Deckung für die durch Naturkatastrophen verursachte temporäre Arbeitslosigkeit. Durch die Schaffung dieser Sonderleistung für „extreme Notfälle“ wird eine Brücke zwischen dem Schutz der zivilen Sicherheit und der wirtschaftlichen Stabilität der Arbeitnehmer geschlagen. Die Regelung fügt sich in das bestehende System der Arbeitslosenversicherung ein, ergänzt dieses jedoch um eine spezialisierte Komponente für Katastrophenfälle, um die soziale Absicherung unmittelbar nach dem Ereignis zu gewährleisten.

Wer ist betroffen und wie

Unternehmen (KMU und Großunternehmen):
Unternehmen, deren Betrieb durch Waldbrände unterbrochen wird, tragen die administrative Last der Meldung. Sie sind verpflichtet, die technische Infrastruktur (Certific@2) zu nutzen, um die Aussetzung korrekt zu dokumentieren (Art. 2.1). Ein Versäumnis bei der korrekten Codierung (Code 17) oder der elektronischen Übermittlung kann dazu führen, dass die Arbeitnehmer ihre Ansprüche nicht geltend machen können. Bei einer Verlängerung der Aussetzung müssen Unternehmen proaktiv handeln und eine neue Bescheinigung senden (Art. 2.2).

Einzelpersonen (Arbeitnehmer und Genossenschaftsmitglieder):
Betroffene Arbeitnehmer sowie Mitglieder von Arbeitsgenossenschaften, die ihre Tätigkeit aufgrund der Brände nicht ausüben können, sind die primären Begünstigten. Sie können die Sonderleistung beantragen, indem sie entweder das offizielle Formular (Anexo I) nutzen oder das Vorantragsformular im persönlichen Bereich des SEPE-Elektronikportals verwenden (Art. 3.1). Für sie ist entscheidend, dass das Unternehmen die Aussetzung korrekt gemeldet hat, da dies die Grundlage für die Prüfung ihres Anspruchs bildet.

Agrarsektor:
Da Waldbrände oft landwirtschaftliche Flächen und damit verbundene Betriebe betreffen, ist dieser Sektor besonders stark betroffen. Die Regelung stellt sicher, dass die saisonale oder projektbezogene Arbeit in diesen Gebieten durch die Aussetzung der Verträge nicht zum sofortigen Verlust der sozialen Absicherung führt.

Was zu tun ist und wann

Um die Rechte der Arbeitnehmer zu wahren und die rechtliche Konformität der Unternehmen sicherzustellen, sollten folgende Schritte beachtet werden:

  • Für Arbeitgeber:
    1. Unverzüglich nach Feststellung der Aussetzung: Übermittlung der Arbeitsbescheinigung via Certific@2 unter Verwendung des Codes 17 (Art. 2.1).
    2. Überprüfung der Dauer: Sicherstellen, dass die Meldung den Zeitraum bis maximal vier Monate abdeckt.
    3. Bei Verlängerung: Erstellung und Übermittlung einer neuen Bescheinigung, sobald die Aussetzung über den ersten Zeitraum hinausgeht (Art. 2.2).
  • Für Arbeitnehmer:
    1. Prüfung der Meldung: Sicherstellen, dass der Arbeitgeber die Aussetzung korrekt gemeldet hat.
    2. Antragstellung: Einreichung des Antrags über die SEPE-Sede Electrónica oder das offizielle Formular (Art. 3.1).

Im Falle von Unklarheiten bezüglich der RETA oder anderer sozialversicherungsrechtlicher Aspekte im Rahmen dieser Notfallmaßnahmen, empfehlen wir eine detaillierte Prüfung des Einzelfalls durch die Fachabteilung von BMC.

Haeufige Fragen

Welchen Code muss das Unternehmen für die Meldung verwenden?
Das Unternehmen muss zwingend den Code 17 für „suspensión del contrato“ verwenden (Art. 2.1).
Kann die Aussetzung länger als vier Monate dauern?
Ja, aber die erste Meldung darf maximal vier Monate umfassen. Für eine längere Aussetzung muss eine neue Bescheinigung eingereicht werden (Art. 2.2).
Wie können Arbeitnehmer die Leistung beantragen?
Über das offizielle Formular oder das Online-Vorantragsformular im persönlichen Bereich der SEPE-Website (Art. 3.1).
Ist eine papiergebundene Meldung der Aussetzung möglich?
Nein, die Meldung muss ausschließlich elektronisch über die Anwendung Certific@2 erfolgen (Art. 2.1).
Gilt diese Regelung auch für Genossenschaften?
Ja, die Regelung umfasst auch Personen, die aufgrund der Brände ihre Dienste in Arbeitsgenossenschaften nicht erbringen können (Art. 1).
Was passiert, wenn das Unternehmen die Aussetzung nicht korrekt meldet?
Eine fehlerhafte Meldung kann die Anerkennung der Leistungen durch das SEPE verhindern, da die Bescheinigung die rechtliche Grundlage bildet.
Technisches Datenblatt der Bestimmung
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