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Doktrin nach Thema · DGT-Observatorium

Sitz der wirtschaftlichen Tätigkeit: Entwicklung der DGT-Rechtsprechung

Wie sich die Auffassung der DGT zu diesem Thema entwickelt hat und auf welchen Auskünften sie beruht.

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Entwicklung der Verwaltungsauffassung der DGT

Gefestigte Doktrin Hohe Zuverlässigkeit 10 Auskünfte · 2014–2022

Geltende Auffassung

Der Sitz der wirtschaftlichen Tätigkeit oder die Betriebsstätte erfordert eine angemessene Struktur aus personellen und technischen Mitteln mit einem ausreichenden Grad an Beständigkeit. Die bloße Lagerung von Produkten in fremden Lagern, das Bestehen einer Tochtergesellschaft oder die Nutzung der Steuernummer reichen nicht aus, um diesen Status nachzuweisen. Im Regime der Reisebüros werden die Vorgänge dort lokalisiert, wo das Reisebüro seinen Sitz oder seine Betriebsstätte hat.

Die Position der DGT bleibt in der Definition der Betriebsstätte konstant. Im Laufe der Auskünfte wurde wiederholt betont, dass deren Vorliegen personelle und technische Mittel mit ausreichender Beständigkeit erfordert, wobei ausgeschlossen wurde, dass die bloße Lagerung von Waren oder die Logistikverwaltung durch Dritte den Sitz der Tätigkeit bestimmt.

Wendepunkte

  1. V2960-15

    Legt fest, dass angemietete Lagerhäuser nur dann eine Betriebsstätte darstellen, wenn sie über eine angemessene Struktur aus personellen und technischen Mitteln mit ausreichender Beständigkeit verfügen.

  2. V1849-18

    Stellt klar, dass die Nutzung von Logistikdienstleistungen Dritter oder die Platzierung von Produkten in von Kunden verwalteten Lagern nicht die Existenz einer Betriebsstätte begründet.

Analyse auf Grundlage von 8 der 10 Auskünfte mit erkennbarer Auffassung. Aktualisiert am 30. September 2026.

Auskünfte zu diesem Thema

10
V1230-17 18. Mai 2017

Werbung für deutsches Unternehmen in Spanien nicht umsatzsteuerpflichtig

SG de Impuestos sobre el Consumo
reglas de localizaciónprestación de serviciossede de actividad económicaestablecimiento permanenteterritorio de aplicación LIVA — Ley 37/1992 del IVA art. 69LIVA — Ley 37/1992 del IVA art. 70
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V3396-15 4. Nov. 2015

Anwendung des Sonderregimes für Reisebüros und Regeln zur Leistungsortbestimmung

SG de Impuestos sobre el Consumo
régimen especial de agencias de viajesprestación de servicios únicasede de actividad económicaestablecimiento permanentelocalización de las prestaciones LIVA — Ley 37/1992 del IVA art. 69LIVA — Ley 37/1992 del IVA art. 70
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V3311-15 27. Okt. 2015

Keine Betriebsstätte bei reinen Lagerdienstleistungen durch Dritte

SG de Impuestos sobre el Consumo
establecimiento permanentesujeto pasivoservicio de depósitoagencia o representaciónsede de actividad económica LIVA — Ley 37/1992 del IVA art. 4LIVA — Ley 37/1992 del IVA art. 5
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson

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