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Doktrin nach Thema · DGT-Observatorium

Zweite Sektion des IAE — doktrinäre Entwicklung der DGT

Wie sich die Auffassung der DGT zu diesem Thema entwickelt hat und auf welchen Auskünften sie beruht.

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Entwicklung der Verwaltungsauffassung der DGT

Gefestigte Doktrin Hohe Zuverlässigkeit 10 Auskünfte · 2015–2023

Geltende Auffassung

Vergütungen für die Tätigkeit als Geschäftsführer gelten gemäß Artikel 17.2 LIRPF als Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit. Damit die Leistungen eines Gesellschafters für seine Gesellschaft als Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit eingestuft werden können, müssen sowohl die Tätigkeit des Unternehmens als auch die des Gesellschafters in der Zweiten Sektion des IAE enthalten sein. Zudem muss der Gesellschafter im speziellen Sozialversicherungssystem für Selbstständige (Régimen Especial de la Seguridad Social de Autónomos) oder in einer alternativen Berufsunfähigkeitskasse (Mutualidad) registriert sein.

Die Position der DGT ist seit 2015 konstant geblieben. Das Kriterium erfordert das Vorliegen von drei Voraussetzungen: dass die Tätigkeit des Unternehmens und die des Gesellschafters zur Zweiten Sektion des IAE gehören, dass der Gesellschafter professionelle Dienstleistungen erbringt und dass er im System für Selbstständige oder in einer Mutualidad registriert ist. Im Verlauf der Zeit sind keine Änderungen in der Auslegung dieser Elemente zu beobachten.

Analyse auf Grundlage von 10 der 10 Auskünfte mit erkennbarer Auffassung. Aktualisiert am 29. September 2026.

Auskünfte zu diesem Thema

14
V2587-23 27. Sept. 2023

Vergütungen eines Gesellschafters für professionelle Dienstleistungen können Einkünfte aus wirtschaftlicher Tätigkeit oder aus nichtselbstständiger Arbeit sein

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
rendimientos del trabajorendimientos de actividades económicasadministrador únicosocio profesionalvalor normal de mercado LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 17.1LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 17.2
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V0410-19 27. Feb. 2019

Die Vergütung eines Gesellschafters für professionelle Dienstleistungen an seine Gesellschaft kann unter bestimmten Voraussetzungen Einkünfte aus wirtschaftlicher Tätigkeit darstellen

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
rendimientos de actividades económicasrendimientos del trabajosocio profesionalvalor normal de mercadoadministrador único LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 17.1LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 17.2.e
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V4154-16 27. Sept. 2016

Dienstleistungen von Gesellschaftern für ihre Gesellschaft können Einkünfte aus wirtschaftlicher Tätigkeit sein, wenn die Anforderungen an die Tätigkeit und die Sozialversicherung erfüllt sind

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
rendimientos de actividades económicasrendimientos del trabajosociedades profesionalesvalor de mercadooperaciones vinculadas LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 17.1LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 27.1
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V3731-15 25. Nov. 2015

Vergütungen eines Geschäftsführers sind Arbeitsentlohnungen; professionelle Dienstleistungen können unter bestimmten Voraussetzungen als wirtschaftliche Tätigkeit gelten

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
rendimientos del trabajorendimientos de actividades económicasadministradorsocio profesionalvalor normal de mercado LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 17.1LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 17.2.e
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson

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