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Doktrin nach Thema · DGT-Observatorium

Zweiter Abschnitt des IAE: Entwicklung der DGT-Rechtsprechung

Wie sich die Auffassung der DGT zu diesem Thema entwickelt hat und auf welchen Auskünften sie beruht.

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Entwicklung der Verwaltungsauffassung der DGT

Gefestigte Doktrin Hohe Zuverlässigkeit 16 Auskünfte · 2015–2021

Geltende Auffassung

Damit die Dienstleistungen eines Gesellschafters für seine Gesellschaft als Erträge aus wirtschaftlicher Tätigkeit eingestuft werden können, müssen sowohl die Tätigkeit des Unternehmens als auch die des Gesellschafters im zweiten Abschnitt der IAE-Tarife (Impuesto sobre Actividades Económicas) enthalten sein. Zudem muss der Gesellschafter im speziellen Sozialversicherungssystem für Selbstständige oder in einer alternativen Berufsunfähigkeitskasse registriert sein. Andernfalls gilt die Vergütung als Ertrag aus persönlicher Arbeit.

Die Position der DGT ist seit 2015 konstant geblieben. Das Kriterium erfordert das gleichzeitige Vorliegen der Aufnahme in den zweiten Abschnitt des IAE für beide Parteien sowie die Registrierung im System für Selbstständige oder in einer Berufsunfähigkeitskasse. Im Verlauf der Zeit wurden keine Änderungen der geforderten Anforderungen festgestellt.

Wendepunkte

  1. V2834-16

    Stellt klar, dass die Vergütungen für das Amt des Geschäftsführers immer Erträge aus persönlicher Arbeit sind, und grenzt diese von den professionellen Dienstleistungen des Gesellschafters ab.

Analyse auf Grundlage von 15 der 16 Auskünfte mit erkennbarer Auffassung. Aktualisiert am 26. September 2026.

Auskünfte zu diesem Thema

16
V3016-20 6. Okt. 2020

Dienstleistungen eines Gesellschafters an seine Gesellschaft können unter bestimmten Voraussetzungen als Einkünfte aus wirtschaftlicher Tätigkeit steuerpflichtig sein

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
rendimientos de actividades económicasrendimientos del trabajosocio profesionalsección segunda del iaevalor normal de mercado LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 17.1LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 17.2.e
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V1323-15 29. Apr. 2015

Vergütungen eines Gesellschafters für Dienstleistungen an seine Gesellschaft können unter bestimmten Voraussetzungen als Einkünfte aus wirtschaftlicher Tätigkeit gelten

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
rendimientos de actividades económicassociedades profesionalessección segunda del iaerégimen especial de autónomosvalor normal de mercado LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 17.1LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 27.1
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V1291-15 28. Apr. 2015

Dienstleistungen eines Gesellschafters für seine Gesellschaft können unter bestimmten Voraussetzungen als Einkünfte aus wirtschaftlicher Tätigkeit steuerpflichtig sein

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
rendimientos de actividades económicassocio profesionalsección segunda del iaerégimen especial de la seguridad socialtrabajo personal LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 17.1LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 27.1
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson

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