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Doktrin nach Thema · DGT-Observatorium

Subjektive Voraussetzung: Entwicklung der DGT-Rechtsprechung

Wie sich die Auffassung der DGT zu diesem Thema entwickelt hat und auf welchen Auskünften sie beruht.

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Entwicklung der Verwaltungsauffassung der DGT

Gefestigte Doktrin Hohe Zuverlässigkeit 58 Auskünfte · 2014–2026

Geltende Auffassung

Die Befreiung erfordert eine subjektive Voraussetzung, nämlich dass die Tätigkeit von für den Unterricht autorisierten Stellen ausgeübt wird, sowie eine objektive Voraussetzung, nämlich dass die Fächer Teil der Lehrpläne des spanischen Bildungssystems ohne Freizeitcharakter sind. Im Falle der Online-Ausbildung findet die Befreiung auf den Fernunterricht mit Kommunikation zwischen Lehrer und Schüler Anwendung, jedoch nicht auf automatisierte elektronisch erbrachte Dienstleistungen.

Die Position der DGT bleibt hinsichtlich der Forderung nach den subjektiven Voraussetzungen (autorisierte Stelle) und den objektiven Voraussetzungen (Lehrplan und kein Freizeitcharakter) konstant. Die Entwicklung zeigt eine Anpassung des Kriteriums, um zwischen Fernunterricht und elektronisch erbrachten Dienstleistungen im digitalen Bereich zu unterscheiden.

Wendepunkte

  1. V5202-26

    Führt die Unterscheidung zwischen Fernunterricht mit Kommunikation zwischen Lehrer und Schüler (befreit) und automatisierten elektronisch erbrachten Dienstleistungen (steuerpflichtig) ein.

Analyse auf Grundlage von 55 der 58 Auskünfte mit erkennbarer Auffassung. Aktualisiert am 23. September 2026.

Auskünfte zu diesem Thema

24
V1720-20 1. Juni 2020

Quiromasaje-Kurse: Keine Umsatzsteuerbefreiung ohne offiziellen Lehrplan

SG de Impuestos sobre el Consumo
exención de enseñanzaformación profesionalplan de estudiosentidad autorizadarequisito objetivo LIVA — Ley 37/1992 del IVA art. 4.UnoLIVA — Ley 37/1992 del IVA art. 20.Uno.9º
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson

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