Zum Inhalt springen

Doktrin nach Thema · DGT-Observatorium

Steuerliche Weitergabe: Entwicklung der DGT-Rechtsprechung

Wie sich die Auffassung der DGT zu diesem Thema entwickelt hat und auf welchen Auskünften sie beruht.

← DGT-Observatorium

Entwicklung der Verwaltungsauffassung der DGT

Gefestigte Doktrin Hohe Zuverlässigkeit 83 Auskünfte · 2014–2026

Geltende Auffassung

Die Weitergabe der Mehrwertsteuer (IVA) mittels Korrekturrechnungen ist möglich, sofern seit dem Entstehungszeitpunkt nicht mehr als vier Jahre vergangen sind. Diese Rechnungen müssen die Daten der Erstattungsbelege für Kompensationen enthalten und auf diesen Umstand hinweisen. Der Unternehmer muss die unrechtmäßig erhaltenen Kompensationen der Verwaltung mittels des Formulars 309 zurückerstatten, ohne dass der Kunde seine eigenen Belege oder Vorsteuerabzüge korrigieren muss.

Die Position der DGT zur steuerlichen Weitergabe zeigt eine Entwicklung hin zur Anwendung spezifischer Fristen und Verfahren je nach Art der Transaktion. Es ist eine Konsolidierung bei der Verwendung von Korrekturrechnungen und dem Formular 309 zur Korrektur unrechtmäßiger Kompensationen innerhalb der Vierjahresfrist zu beobachten. Es wurden keine grundlegenden Änderungen der Rechtsprechung festgestellt, sondern vielmehr die Anwendung von Kriterien in unterschiedlichen Szenarien, wie etwa bei der Pauschalsteuer (recargo de equivalencia) oder der Abwicklung von Reparaturen.

Wendepunkte

  1. V2221-18

    Es wird festgelegt, dass der Verlust des Rechts auf Weitergabe aufgrund des Zeitablaufs von einem Jahr nicht verhindert, dass der Empfänger freiwillig die nachträgliche Weitergabe akzeptiert.

  2. V2229-23

    Es wird präzisiert, dass die Weitergabe zurückerstatteter Kompensationen mittels Korrekturrechnungen innerhalb einer Frist von vier Jahren und über das Formular 309 erfolgt.

Analyse auf Grundlage von 81 der 83 Auskünfte mit erkennbarer Auffassung. Aktualisiert am 23. September 2026.

Auskünfte zu diesem Thema

24
V0535-23 7. März 2023

Stromlieferung für das Aufladen von Elektrofahrzeugen unterliegt der Stromsteuer

SG de Impuestos Especiales y de Tributos sobre el Comercio Exterior y sobre el Medio Ambiente
suministro de energía eléctricaservicio de recarga energéticaconsumidorcontribuyenterepercusión del impuesto Ley 38/1992 de Impuestos EspecialesLey 24/2013 del Sector Eléctrico
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V1207-22 27. Mai 2022

Verkauf gebrauchter Bücher: Wahlmöglichkeit der globalen Gewinnspanne

SG de Impuestos sobre el Consumo
margen de beneficio globalrégimen especial de bienes usadosbase imponiblelibro registro específicorepercusión del impuesto LIVA — Ley 37/1992 del IVA art. 135LIVA — Ley 37/1992 del IVA art. 137
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V0390-22 28. Feb. 2022

Keine Abrechnung von Durchlaufposten an den Händler möglich

SG de Impuestos sobre el Consumo
suplidosbase imponiblemandato expresodestinatario del serviciorepercusión del impuesto LIVA — Ley 37/1992 del IVA art. 78LIVA — Ley 37/1992 del IVA art. 88
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson

Auf Ihren Fall anwenden

E-Mail
Kontakt