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Doktrin nach Thema · DGT-Observatorium

Sonderregelung für entsandte Arbeitnehmer: Entwicklung der DGT-Rechtsprechung

Wie sich die Auffassung der DGT zu diesem Thema entwickelt hat und auf welchen Auskünften sie beruht.

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Entwicklung der Verwaltungsauffassung der DGT

Gefestigte Doktrin Hohe Zuverlässigkeit 18 Auskünfte · 2014–2026

Geltende Auffassung

Die Sonderregelung gemäß Artikel 93 des LIRPF (Einkommensteuergesetz für natürliche Personen) setzt voraus, dass die Entsendung die Folge eines Arbeitsvertrags ist, wobei der Status der steuerlichen Ansässigkeit in Spanien beibehalten wird. Die Steuerpflichtigen müssen im Rahmen der Erbschaft- und Schenkungsteuer (Impuesto sobre Sucesiones y Donaciones) aufgrund ihrer persönlichen Verpflichtung für ihr gesamtes Vermögen steuerpflichtig sein. Ein Zugang ist nicht zulässig, wenn steuerbefreite Einkünfte aus der Nichtansässigen-Einkommensteuer (Impuesto sobre la Renta de no Residentes) oder Einkünfte im Zusammenhang mit einer Betriebsstätte in Spanien vorliegen.

Die Position der DGT bleibt hinsichtlich der Zugangsvoraussetzungen und der Art der steuerlichen Ansässigkeit stabil. Es wurden Aspekte bezüglich der Kausalität der Entsendung und der Fortführung der Regelung bei unfreiwilligen Arbeitsunterbrechungen präzisiert, ohne den Wesenskern der Regelung zu verändern.

Wendepunkte

  1. V2798-16

    Legt die Notwendigkeit eines Kausalzusammenhangs zwischen dem Umzug nach Spanien und dem Beginn des Arbeitsverhältnisses fest, was eine Tatsachenfrage ist, die nachgewiesen werden muss.

  2. V2544-20

    Stellt klar, dass die Unterbrechung des Arbeitsverhältnisses aus Gründen, die außerhalb des Willens des Steuerpflichtigen liegen, nicht zum Ausschluss aus der Regelung führt, sofern nach einer kurzen Phase der Inaktivität ein neues Arbeitsverhältnis aufgenommen wird.

Analyse auf Grundlage von 18 der 18 Auskünfte mit erkennbarer Auffassung. Aktualisiert am 25. September 2026.

Auskünfte zu diesem Thema

18
V1112-25 26. Juni 2025

Die steuerliche Behandlung des nach dem Umzug erhaltenen Bonus hängt davon ab, ob dieser als im spanischen Hoheitsgebiet erzielt gilt

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
régimen especial de trabajadores desplazadosrendimientos del trabajoresidencia fiscalimpuesto sobre la renta de no residentesdesplazamiento a territorio español LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 93RIRPF — RD 439/2007, Reglamento del IRPF art. 114.2.a
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V1034-23 26. Apr. 2023

Beendigung des Arbeitsverhältnisses aus Gründen außerhalb des eigenen Einflusses schließt Sonderregelung bei Neuaufnahme einer Beschäftigung nicht aus

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
régimen especial de trabajadores desplazadosresidencia fiscalimpuesto sobre la renta de no residentesrelación laboraldesempleo transitorio LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 93RIRPF — RD 439/2007, Reglamento del IRPF art. 118.1
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V0698-23 23. März 2023

Unbeachtlichkeitserklärung einer Anfrage wegen Fristversäumnisses und Klarstellung der Anforderungen für das Sonderregime für entsandte Arbeitnehmer

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
residencia fiscalrégimen especial de trabajadores desplazadosconflicto de residenciadoble imposición internacionalperiodo impositivo LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 9.1LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 93.1
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V3682-15 24. Nov. 2015

Anwendbarkeit des Sonderregimes für entsandte Arbeitnehmer bei der Tätigkeit als Geschäftsführer einer nicht beteiligten oder nicht verbundenen Einheit

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
régimen especial de trabajadores desplazadosadministrador únicoresidencia fiscalestablecimiento permanenteentidad vinculada LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 93.1.aLIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 93.1.b.2
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson

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