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Doktrin nach Thema · DGT-Observatorium

Sonderregelung für die Landwirtschaft: Entwicklung der DGT-Rechtsprechung

Wie sich die Auffassung der DGT zu diesem Thema entwickelt hat und auf welchen Auskünften sie beruht.

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Entwicklung der Verwaltungsauffassung der DGT

Gefestigte Doktrin Hohe Zuverlässigkeit 72 Auskünfte · 2014–2026

Geltende Auffassung

Die Sonderregelung für Landwirtschaft, Viehzucht und Fischerei wird ausgeschlossen, wenn eine Verarbeitung natürlicher Produkte stattfindet, wie etwa bei der Herstellung von Mehl oder der Produktion von Kompost. Die Übertragung von landwirtschaftlichen Flächen unterliegt dem allgemeinen Mehrwertsteuerregime (IVA), wobei es sich im Allgemeinen um eine steuerbefreite Transaktion handelt. Im Falle eines Ausschlusses aufgrund des Überschreitens von Umsatzgrenzen kann der Steuerpflichtige in die Sonderregelung zurückkehren, wenn er im folgenden Jahr die Voraussetzungen erneut erfüllt.

Die Position der DGT bleibt bei der Abgrenzung der landwirtschaftlichen Tätigkeit gegenüber der industriellen Tätigkeit konstant. Durch die Auskünfte wird bestätigt, dass jeder Verarbeitungsprozess, wie die Herstellung von Kompost oder Mehl, den Steuerpflichtigen in das vereinfachte Regime verschiebt. Es sind keine Kriterienänderungen zu beobachten, sondern eine kohärente Anwendung des Ausschlusses aufgrund von Verarbeitung sowie die Handhabung von Umsatzgrenzen.

Wendepunkte

  1. V2155-19

    Legt fest, dass Entschädigungen für Schäden keine Gegenleistungen sind, die der IVA unterliegen, und keinen Anspruch auf Pauschalvergütung begründen.

  2. V2388-22

    Stellt klar, dass die Übertragung von landwirtschaftlichen Flächen nicht unter die Sonderregelung der IVA fällt, sondern unter das allgemeine Regime mit anwendbarer Befreiung.

  3. V1359-26

    Definiert, dass der Prozess der Kompostherstellung durch das Mischen von Materialien eine Verarbeitung darstellt, die die Tätigkeit von der Sonderregelung ausschließt.

Analyse auf Grundlage von 67 der 72 Auskünfte mit erkennbarer Auffassung. Aktualisiert am 21. September 2026.

Auskünfte zu diesem Thema

24
V2119-24 1. Okt. 2024

Kein Anspruch auf Agrarkompensation beim Verkauf von Aufzuchtrindern

SG de Impuestos sobre el Consumo
régimen especial de la agriculturacompensación a tanto alzadorecargo de equivalenciaproductos naturalesbienes de inversión LIVA — Ley 37/1992 del IVA art. 4.1LIVA — Ley 37/1992 del IVA art. 4.2.b
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V1534-24 21. Juni 2024

Gemüseanbau unter Sonderregelung, Saatgutprüfungen unter vereinfachtem Verfahren

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
régimen especial de la agriculturarégimen simplificadoservicios accesoriosestimación objetivasector diferenciado LIVA — Ley 37/1992 del IVA art. 4.1LIVA — Ley 37/1992 del IVA art. 5.1
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V1726-23 15. Juni 2023

Anwendung der pauschalierten Einkommensermittlung (IRPF) und der Sonderregelung für die Landwirtschaft (USt) nach Ablauf der Ausschlussfrist möglich

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
estimación objetivaestimación directarégimen especial de la agriculturaregularización de deduccionesbienes de inversión RIRPF — RD 439/2007, Reglamento del IRPF art. 34RIRPF — RD 439/2007, Reglamento del IRPF art. 34.2
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V2388-22 17. Nov. 2022

Verkauf eines landwirtschaftlichen Grundstücks durch einen Agrarunternehmer unterliegt der MwSt., falls es sich um eine bloße Überlassung von Gütern handelt

SG de Impuestos sobre el Consumo
régimen especial de la agriculturaunidad económica autónomamera cesión de bienesexención de transmisión de terrenosinversión del sujeto pasivo LIVA — Ley 37/1992 del IVA art. 4.1LIVA — Ley 37/1992 del IVA art. 4.2.b
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V1797-22 29. Juli 2022

Grenzen für Umsätze und Einkäufe bei der pauschalierten Schätzung und der Sonderregelung der MwSt. richten sich nach dem zeitlichen Zuordnungsprinzip der Einkommensteuer

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
estimación objetivarégimen especial de la agriculturaimputación temporalcriterio de devengocriterio de cobros y pagos LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 31.1.3.ª.letras b)LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 31.1.3.ª.letras c)
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson

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