Zum Inhalt springen
Zurück zum Index
V0606-24 9. April 2024 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · estimación objetiva

Beibehaltung der pauschalierten Einkommensbesteuerung (IRPF) und der Sonderregelung für die Landwirtschaft (USt) nach Teilverpachtung

Ein Landwirt erkundigt sich, ob er weiterhin nach der pauschalierten Methode (estimación objetiva) im IRPF und nach der Sonderregelung für die Landwirtschaft in der Umsatzsteuer (IVA) steuerpflichtig bleiben kann, wenn er Teile seines Betriebes an seinen Sohn verpachtet oder überträgt. Die DGT stellt klar, dass beide Regelungen beibehalten werden können, sofern die Ausschlusskriterien erfüllt sind und es sich um getrennte Tätigkeiten handelt.

Die gestellte Frage

Aufgeworfene Frage 1: Ob der Steuerpflichtige das Nettoeinkommen weiterhin nach der Methode der objektiven Schätzung ermitteln kann.

Die Entscheidung der DGT

Bei der Einkommensteuer (IRPF) kann der Steuerpflichtige die objektive Schätzung sowohl für seine landwirtschaftliche Tätigkeit als auch für die Erträge aus einem Pacht- oder Teilpachtverhältnis weiterhin anwenden, sofern die Ausschlussgrenzen eingehalten werden. Im Bereich der Umsatzsteuer stellt die landwirtschaftliche Tätigkeit einen vom Pacht- oder Teilpachtverhältnis abgegrenzten Sektor dar. Handelt es sich um eine Pacht, unterliegt die Transaktion der Steuerpflicht, ist jedoch befreit. Handelt es sich um eine Teilpacht, fällt die Bewirtschaftungstätigkeit ebenfalls unter die vereinfachte Sonderregelung, sofern auf diese nicht verzichtet wird.

Kostenloses Erstgespräch buchen