Entwicklung der Verwaltungsauffassung der DGT
Geltende Auffassung
Die Pfändungsgrenze wird basierend auf der Anzahl der vom Schuldner jährlich erhaltenen Zahlungen ermittelt. Wenn 17 Zahlungen existieren, wird die monatliche Grenze berechnet, indem das jährliche SMI (Mindestlohn) durch 17 geteilt wird, wobei dieser Betrag in den Monaten, in denen die Sonderzahlung erfolgt, verdoppelt wird. Wenn das Gehalt die anteilige Verteilung der Zahlungen bereits enthält, beträgt die Grenze das jährliche SMI geteilt durch 12 Monate.
Die Position der DGT zur Anwendung von Pfändungsgrenzen hat sich von einer Interpretation, die auf der Akkumulation monatlicher Bezüge basierte (V3157-17), hin zu einer präzisen mathematischen Berechnung basierend auf der Anzahl der jährlichen Zahlungen entwickelt (V0643-24). Es ist keine Änderung hinsichtlich der Verantwortung des Zahlers zu beobachten, der die Pfändungen ohne Prüfung der Rechtmäßigkeit des Steuerverfahrens durchzuführen hat (V1572-14).
Wendepunkte
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Legt fest, dass die Pfändungsgrenzen auf die Gesamtheit der monatlichen Bezüge anzuwenden sind, einschließlich des anteilig aufgeteilten Teils der Sonderzahlung.
Analyse auf Grundlage von 15 der 15 Auskünfte mit erkennbarer Auffassung. Aktualisiert am 26. September 2026.