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Ein selbstständiger Unternehmer erkundigt sich nach der Anwendbarkeit der Pfändungsgrenzen für Gehälter und Renten auf seine Einkünfte nach einer Pfändung durch die AEAT. Die DGT bestätigt, dass die Regeln zur Unpfändbarkeit und die Pfändungsskalen der Zivilprozessordnung (Ley de Enjuiciamiento Civil) auch auf Einkünfte aus beruflicher und selbstständiger Tätigkeit Anwendung finden.
Cuestión planteada El consultante empresario autónomo quiere confirmar si es aplicable el artículo 82.1 del Reglamento General de Recaudación, así como lo dispuesto en el artículo 607.1 de la Ley 1/2000, de 7 de enero, de Enjuiciamiento Civil, .
Los límites de embargabilidad establecidos en el artículo 607 de la Ley de Enjuiciamiento Civil son aplicables a los ingresos procedentes de actividades profesionales y mercantiles autónomas. Esto se debe a la remisión expresa que realiza el apartado 6 de dicho artículo 607. El embargo debe respetar la parte inembargable equivalente al salario mínimo interprofesional y las escalas progresivas para el resto de la cuantía.
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