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Doktrin nach Thema · DGT-Observatorium

Geschäftsbereich: Entwicklung der DGT-Rechtsprechung

Wie sich die Auffassung der DGT zu diesem Thema entwickelt hat und auf welchen Auskünften sie beruht.

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Entwicklung der Verwaltungsauffassung der DGT

Gefestigte Doktrin Hohe Zuverlässigkeit 42 Auskünfte · 2016–2025

Geltende Auffassung

Um die steuerliche Neutralität bei einer Teilspaltung anzuwenden, muss das abgesonderte Vermögen einen Geschäftsbereich darstellen, der als eine autonome wirtschaftliche Einheit verstanden wird, die in der Lage ist, aus eigenen Mitteln zu funktionieren. Dies erfordert eine differenzierte Unternehmensorganisation mit materiellen und personellen Mitteln, die für eine eigene wirtschaftliche Tätigkeit bestimmt sind. Die bloße Übertragung von Vermögenswerten oder isolierten Immobilien ohne vorherige Verwaltung und Organisation erfüllt diese Anforderung nicht.

Die Position der DGT bleibt hinsichtlich der Forderung nach einer differenzierten Unternehmensorganisation konstant, damit das abgesonderte Vermögen als Geschäftsbereich gilt. Es sind keine Änderungen in der Definition der wirtschaftlichen Einheit zu beobachten, obwohl präzisiert wurde, dass bei Gesamtspaltungen mit proportionaler Verteilung der Anteile nicht zwingend erforderlich ist, dass die Blöcke Geschäftsbereiche sind.

Wendepunkte

  1. V2504-24

    Legt fest, dass bei einer Gesamtspaltung mit proportionaler Verteilung der Anteile die Vermögensblöcke nicht notwendigerweise Geschäftsbereiche sein müssen, gemäß Artikel 76.2.1.º a) des LIS (Gesellschaftsteuergesetz).

Analyse auf Grundlage von 23 der 42 Auskünfte mit erkennbarer Auffassung. Aktualisiert am 19. August 2026.

Auskünfte zu diesem Thema

24
V5245-26 23. Juli 2026

Nicht proportionale Gesamtaufteilung setzt selbstständige Geschäftsbereiche voraus

SG de Impuestos sobre las Personas Jurídicas
escisión total no proporcionalneutralidad fiscalrama de actividadunidad económica autónomareestructuración societaria LIS — Ley 27/2014 del Impuesto sobre Sociedades art. 17.3LIS — Ley 27/2014 del Impuesto sobre Sociedades art. 17.4
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V5244-26 23. Juli 2026

Abspaltung isolierter Immobilien verhindert Anwendung der steuerneutralen Fusion)

SG de Impuestos sobre las Personas Jurídicas
escisión parcialneutralidad fiscalrama de actividadunidad económicavalor de mercado LIS — Ley 27/2014 del Impuesto sobre Sociedades art. 17.3LIS — Ley 27/2014 del Impuesto sobre Sociedades art. 17.4
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson

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