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Doktrin nach Thema · DGT-Observatorium

Prothesen: Entwicklung der DGT-Rechtsprechung

Wie sich die Auffassung der DGT zu diesem Thema entwickelt hat und auf welchen Auskünften sie beruht.

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Entwicklung der Verwaltungsauffassung der DGT

Gefestigte Doktrin Hohe Zuverlässigkeit 29 Auskünfte · 2014–2022

Geltende Auffassung

Prothesen, Orthesen und chirurgische Implantate unterliegen dem ermäßigten Mehrwertsteuer-Satz (IVA) von 10 %, wenn sie dazu bestimmt sind, Defizite zur persönlichen Nutzung von Personen mit körperlichen, geistigen, intellektuellen oder sensorischen Beeinträchtigungen zu lindern oder zu behandeln. Der Satz von 4 % findet nur Anwendung, wenn der Erwerber eine Person mit einer nachgewiesenen Behinderung von 33 % oder mehr ist, was durch ein offizielles Zertifikat belegt werden muss. Komponenten und Zubehör dieser Produkte unterliegen ebenfalls dem Satz von 10 %.

Die Position der DGT bleibt hinsichtlich der Unterscheidung der Steuersätze nach der Art der Ware und dem Status des Erwerbers konstant. Die Anwendung des 10 %-Satzes für Produkte, die objektive Designanforderungen für Beeinträchtigungen erfüllen, sowie des 4 %-Satzes für Personen mit nachgewiesener Behinderung hat sich gefestigt. Es sind keine Änderungen der Kriterien zu beobachten, sondern eine Wiederholung der Anwendung der geltenden Rechtsvorschriften.

Wendepunkte

  1. V3308-17

    Die Anwendung des 4 %-Satzes für Personen mit einer Behinderung von 33 % oder mehr wird präzisiert, wobei die Vorlage des offiziellen Zertifikats durch den Anbieter verlangt wird.

Analyse auf Grundlage von 29 der 29 Auskünfte mit erkennbarer Auffassung. Aktualisiert am 24. September 2026.

Auskünfte zu diesem Thema

24

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