Zum Inhalt springen

Doktrin nach Thema · DGT-Observatorium

Ausländische Produktion: Entwicklung der DGT-Rechtsprechung

Wie sich die Auffassung der DGT zu diesem Thema entwickelt hat und auf welchen Auskünften sie beruht.

← DGT-Observatorium

Entwicklung der Verwaltungsauffassung der DGT

Präzisierte Auffassung Hohe Zuverlässigkeit 8 Auskünfte · 2016–2023

Geltende Auffassung

Der Abzug für ausländische Produktionen (Art. 36.2 LIS) setzt voraus, dass es sich bei dem Werk um einen Spielfilm oder eine audiovisuelle Produktion handelt, die ein physisches Trägermedium vor ihrer industriellen Serienproduktion ermöglicht. Der Gesamtplan zur Einhaltung der Grenze gemäß Art. 45 RIS muss sowohl die Kosten in Spanien als auch im Ausland umfassen. Registrierte Produzenten, die die ausführende Produktion (Producción Ejecutiva) übernehmen, können den Abzug anwenden, sofern die Produktion als ausländisch eingestuft wird.

Die Position der DGT bleibt hinsichtlich der Anwendung des Abzugs stabil, hat jedoch den Umfang des zulässigen audiovisuellen Werks präzisiert. Es wurde klargestellt, dass bestimmte Formate wie Fernsehquizshows nicht für den Abzug qualifizieren. Zudem wurde festgelegt, dass der Gesamtplan für die gesetzlichen Grenzwerte sowohl nationale als auch internationale Kosten integrieren muss.

Wendepunkte

  1. V2351-23

    Legt fest, dass ein Fernsehquizprogramm kein „anderes audiovisuelles Werk“ ist, das für den Abzug oder für das Register für Filmunternehmen (Registro de Empresas Cinematográficas) geeignet ist.

  2. V2356-23

    Präzisiert, dass die Mindestkosten von 2 Millionen Euro für die Grenze gemäß Art. 45 RIS auf Basis des Gesamtplans berechnet werden, einschließlich der Kosten in Spanien und im Ausland.

Analyse auf Grundlage von 6 der 8 Auskünfte mit erkennbarer Auffassung. Aktualisiert am 2. Oktober 2026.

Auskünfte zu diesem Thema

8
V2351-23 30. Aug. 2023

Voraussetzungen für den Steuerabzug bei ausländischen Film- und Audiovisualproduktionen

SG de Impuestos sobre las Personas Jurídicas
deducción por producciones cinematográficasobras audiovisualesregistro de empresas cinematográficassoporte físicoproducción extranjera LIS — Ley 27/2014 del Impuesto sobre Sociedades art. 31.1LIS — Ley 27/2014 del Impuesto sobre Sociedades art. 31.2
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V2673-22 29. Dez. 2022

Abzug für audiovisuelle Produktionen bei dokumentarischem Charakter möglich

SG de Impuestos sobre las Personas Jurídicas
deducción por inversiones en producciones españolasproducción extranjeraobras audiovisualescarácter documentalsoporte físico LIS — Ley 27/2014 del Impuesto sobre Sociedades art. 36.2LIS — Ley 27/2014 del Impuesto sobre Sociedades art. 39.1
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V0006-17 2. Jan. 2017

Zulässigkeit zweier unterschiedlicher Steuerabzüge bei Filmkoproduktionen je nach Nationalität der Beteiligten

SG de Impuestos sobre las Personas Jurídicas
deducción por inversiones en producciones cinematográficascoproducciónnacionalidad de la producciónlímites de deducciónproducción extranjera LIS — Ley 27/2014 del Impuesto sobre Sociedades art. 36.1LIS — Ley 27/2014 del Impuesto sobre Sociedades art. 36.2
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V3910-16 15. Sept. 2016

Abzugsfähige Kosten bei ausländischen Produktionen müssen in Spanien anfallen

SG de Impuestos sobre las Personas Jurídicas
deducción por producción audiovisualgastos de personal creativoindustrias técnicasproducción extranjerabase de la deducción LIS — Ley 27/2014 del Impuesto sobre Sociedades art. 36.2LIS — Ley 27/2014 del Impuesto sobre Sociedades art. 39.1
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson

Auf Ihren Fall anwenden

E-Mail
Kontakt