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Doktrin nach Thema · DGT-Observatorium

Leistungen aus Pensionsplänen: Entwicklung der DGT-Rechtsprechung

Wie sich die Auffassung der DGT zu diesem Thema entwickelt hat und auf welchen Auskünften sie beruht.

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Entwicklung der Verwaltungsauffassung der DGT

Gefestigte Doktrin Hohe Zuverlässigkeit 15 Auskünfte · 2014–2023

Geltende Auffassung

Leistungen aus Pensionsplänen werden als Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit besteuert. Der Abzug von 40 % bei Kapitalisierung gilt nur für den Teil der Leistung, der auf Beiträge bis zum 31. Dezember 2006 entfällt. Für deren Anwendung muss die in der zwölften Übergangsbestimmung des Gesetzes 35/2006 festgelegte Frist eingehalten werden.

Die Position der DGT bleibt im Laufe der Zeit konstant. Alle analysierten Auskünfte bestätigen, dass der Abzug von 40 % auf Beiträge vor 2007 beschränkt ist und an die Einhaltung der Fristen der zwölften Übergangsbestimmung gebunden ist. Es sind keine Änderungen hinsichtlich der Art der Leistung oder der Anwendungsbedingungen festzustellen.

Wendepunkte

  1. V1265-17

    Stellt klar, dass der Abzug nur auf Beträge gewährt werden kann, die in einem einzigen Jahr für versicherte Pensions- und Vorsorgepläne erhalten werden.

Analyse auf Grundlage von 14 der 15 Auskünfte mit erkennbarer Auffassung. Aktualisiert am 26. September 2026.

Auskünfte zu diesem Thema

15
V2032-20 19. Juni 2020

40 %-Reduzierung auf Rentenplanleistungen bei Beiträgen vor 2007 anwendbar

SG de Tributación de las Operaciones Financieras
rendimientos del trabajoprestaciones de planes de pensionesreducción del 40%contingenciaforma de capital LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 17.2.a).3ªLIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. DT 12
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V1653-19 4. Juli 2019

40 %-Reduktion bei Rentenplänen: Nur ein Kapitalbetrag pro Jahr zulässig

SG de Tributación de las Operaciones Financieras
rendimientos del trabajoprestaciones de planes de pensionesreducción del 40%contingenciaforma de capital LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 17.2.a).3ªLIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. disposición transitoria duodécima
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V1204-17 18. Mai 2017

Anwendung des 40 %-Abzugs auf Rentenplanleistungen aus Beiträgen bis 2006 möglich

SG de Tributación de las Operaciones Financieras
rendimientos del trabajoprestaciones de planes de pensionesreducción del 40%contingencia de jubilaciónrégimen transitorio LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 17.2.a).3LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. DT 12
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson

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