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Doktrin nach Thema · DGT-Observatorium

Vertraglich vereinbarte Leistung — Entwicklung der DGT-Rechtsprechung

Wie sich die Auffassung der DGT zu diesem Thema entwickelt hat und auf welchen Auskünften sie beruht.

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Entwicklung der Verwaltungsauffassung der DGT

Gefestigte Doktrin Hohe Zuverlässigkeit 8 Auskünfte · 2015–2026

Geltende Auffassung

Der ermäßigte Mehrwertsteuer-Satz (IVA) von 10 % findet Anwendung auf die Lieferung von elektrischer Energie für Inhaber mit einer vertraglich vereinbarten Leistung von weniger oder gleich 10 kW. Die Anwendung dieses Satzes ist an die Gültigkeit der Maßnahme und an die Veränderung des Verbraucherpreisindex (IPC) für Elektrizität gebunden. Die Steuerentstehung erfolgt, wenn jeder Teil des Preises fällig wird, wobei der Steuersatz nach der zum jeweiligen Zeitpunkt geltenden Rechtsvorschrift bestimmt wird.

Die Position der DGT bleibt hinsichtlich der Einbeziehung der vertraglich vereinbarten Leistung in die Bemessungsgrundlage der Sondersteuer auf Elektrizität stabil. Es wurden Präzisierungen zum Zeitpunkt der Steuerentstehung bei fortlaufenden Leistungen sowie zur Anwendung ermäßigter Steuersätze gemäß der vertraglich vereinbarten Leistung und der jeweils geltenden zeitlichen Rechtsvorschrift hinzugefügt.

Wendepunkte

  1. V2958-16

    Stellt klar, dass die Steuer auch ohne tatsächlichen Energieverbrauch fällig wird, es sei denn, das tatsächliche Fehlen einer Stromversorgung wird nachgewiesen.

  2. V1539-23

    Legt fest, dass die Steuerentstehung für jede Lieferung einheitlich erfolgt und der Steuersatz durch die zum jeweiligen Zeitpunkt vertraglich vereinbarte Leistung bestimmt wird, ohne dass eine proportionale Anwendung verschiedener Steuersätze zulässig ist.

Analyse auf Grundlage von 8 der 8 Auskünfte mit erkennbarer Auffassung. Aktualisiert am 1. Oktober 2026.

Auskünfte zu diesem Thema

8
V2033-25 29. Okt. 2025

Der Begriff „Finanzierung des Sozialbonus“ ist Bestandteil der Bemessungsgrundlage der Sondersteuer auf Elektrizität, auch in Zeiträumen ohne Energieverbrauch

SG de Impuestos Especiales y de Tributos sobre el Comercio Exterior y sobre el Medio Ambiente
impuesto especial sobre la electricidadfinanciación del bono socialbase imponiblesuministro de energía eléctricapotencia contratada Ley 38/1992Real Decreto-ley 6/2022
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V2439-15 3. Aug. 2015

Vermietung von Messgeräten gehört nicht zur Bemessungsgrundlage der Stromsteuer

SG de Impuestos Especiales y de Tributos sobre el Comercio Exterior
impuesto especial sobre la electricidadbase imponiblepeajes de accesopotencia contratadasuministro de energía eléctrica Ley 38/1992 de Impuestos EspecialesLIVA — Ley 37/1992 del IVA art. 4
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson

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