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Doktrin nach Thema · DGT-Observatorium

Recycelter Kunststoff: Entwicklung der DGT-Rechtsprechung

Wie sich die Auffassung der DGT zu diesem Thema entwickelt hat und auf welchen Auskünften sie beruht.

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Entwicklung der Verwaltungsauffassung der DGT

Gefestigte Doktrin Hohe Zuverlässigkeit 22 Auskünfte · 2023–2026

Geltende Auffassung

Die Steuer belastet nicht wiederverwendbare Kunststoffverpackungen, deren Status als wiederverwendbar davon abhängt, ob sie für mehrere Umlaufzyklen konzipiert, entworfen und vermarktet wurden. Recycelter Kunststoff reduziert die Bemessungsgrundlage, sofern seine Menge durch eine Zertifizierung einer nach der Norm UNE-EN 15343:2008 oder deren Nachfolgen akkreditierten Stelle nachgewiesen wird. Die Eigenschaft als Verpackung wird durch die Funktion des Behältnisses, Schützens oder Handhabens von Waren bestimmt, wobei die spätere Verwendung des Produkts unerheblich ist.

Die Position der DGT bleibt hinsichtlich der Definition des sachlichen Anwendungsbereichs und der Notwendigkeit einer Zertifizierung für recycelten Kunststoff konstant. Es wurde präzisiert, dass die Eigenschaft als Verpackung nicht von der Endverwendung des Produkts abhängt, und die Nachweisführung der Wiederverwendbarkeit wurde flexibilisiert, indem jedes rechtlich zulässige Beweismittel zugelassen wird.

Wendepunkte

  1. V0642-24

    Stellt klar, dass die von den Erwerbern vorgenommene Nutzung der Beutel für die Bestimmung ihrer Einbeziehung in den sachlichen Anwendungsbereich der Steuer unerheblich ist.

  2. V2533-24

    Erweitert die Möglichkeit, die Eigenschaft als wiederverwendbar durch jedes rechtlich zulässige Beweismittel nachzuweisen.

Analyse auf Grundlage von 21 der 22 Auskünfte mit erkennbarer Auffassung. Aktualisiert am 24. September 2026.

Auskünfte zu diesem Thema

22
V1438-26 9. Juni 2026

Ausreichende Beweismittel zur Belegung der Wiederverwendung von Kunststoffverpackungen liegen im Ermessen der Verwaltung

SG de Impuestos Especiales y de Tributos sobre el Comercio Exterior y sobre el Medio Ambiente
impuesto especial sobre envases de plástico no reutilizablesenvases no reutilizablesconfiguración objetivamedios de pruebavaloración libre de la prueba Ley 7/2022LGT — Ley 58/2003 General Tributaria art. 89.1
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V2326-25 2. Dez. 2025

Zulässigkeit von Zertifikaten über den Anteil an recyceltem Kunststoff, sofern die Kilogrammzahl für die Bemessungsgrundlage ermittelbar ist

SG de Impuestos Especiales y de Tributos sobre el Comercio Exterior y sobre el Medio Ambiente
impuesto especial sobre envases de plástico no reutilizablesbase imponibleplástico recicladocertificación acreditadaporcentaje en masa Ley 7/2022LGT — Ley 58/2003 General Tributaria art. 89.1
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
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