Entwicklung der Verwaltungsauffassung der DGT
Geltende Auffassung
Der steuerliche Wohnsitz wird durch einen Aufenthalt von mehr als 183 Tagen, den Mittelpunkt der wirtschaftlichen Interessen in Spanien oder den gewöhnlichen Aufenthalt der Familie bestimmt. Der Aufenthalt wird durch eine aggregierte Berechnung aus nachgewiesener Anwesenheit, vermuteten Tagen und sporadischen Abwesenheiten ermittelt. Als Aufenthaltstag wird jeder Tag gezählt, an dem die Anwesenheit im Hoheitsgebiet zweifelsfrei nachgewiesen werden kann, unabhängig von der Dauer des Zeitraums.
Die Position der DGT bleibt hinsichtlich der Wohnsitzkriterien (Aufenthalt, Mittelpunkt der Interessen und Familie) konstant, hat sich jedoch hin zu einer größeren technischen Präzision bei der Berechnung des Aufenthalts entwickelt. Die Rechtsprechung hat sich von einer generischen Definition der 183 Tage zu einem System der Integration von Phasen entwickelt, das die nachgewiesene Anwesenheit und die vermuteten Tage umfasst.
Wendepunkte
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Führt eine aggregierte Berechnungsmethode ein, die auf drei Phasen basiert: nachgewiesene Anwesenheit, vermutete Tage und sporadische Abwesenheiten.
Analyse auf Grundlage von 60 der 61 Auskünfte mit erkennbarer Auffassung. Aktualisiert am 15. September 2026.