Entwicklung der Verwaltungsauffassung der DGT
Geltende Auffassung
Der Mindestbetrag für Vorfahren und der Abzug für Behinderungen erfordern eine Verwandtschaft in gerader Linie durch Blutsverwandtschaft oder Adoption, wobei Verwandte durch Heirat, wie etwa Schwiegereltern, ausdrücklich ausgeschlossen sind. Für Nachkommen beschränkt sich das Recht auf Kinder, Enkel, Urenkel und Personen, die durch Vormundschaft oder Pflege rechtlich gleichgestellt sind. Für Vorfahren bleiben die Anforderungen an den gemeinsamen Haushalt und die Einkommensgrenzen bestehen.
Die Position der DGT bleibt über die gesamte analysierte Sequenz hinweg konstant. Es sind keine Änderungen in der Auslegung der Begriffe Vorfahre und Nachkomme zu beobachten; der Ausschluss von Verwandten durch Heirat sowie von Geschwistern in der Linie der Nachkommen bleibt bestehen.
Analyse auf Grundlage von 10 der 12 Auskünfte mit erkennbarer Auffassung. Aktualisiert am 27. September 2026.