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Doktrin nach Thema · DGT-Observatorium

Verwandtschaft in gerader Linie: Entwicklung der DGT-Rechtsprechung

Wie sich die Auffassung der DGT zu diesem Thema entwickelt hat und auf welchen Auskünften sie beruht.

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Entwicklung der Verwaltungsauffassung der DGT

Gefestigte Doktrin Hohe Zuverlässigkeit 12 Auskünfte · 2017–2026

Geltende Auffassung

Der Mindestbetrag für Vorfahren und der Abzug für Behinderungen erfordern eine Verwandtschaft in gerader Linie durch Blutsverwandtschaft oder Adoption, wobei Verwandte durch Heirat, wie etwa Schwiegereltern, ausdrücklich ausgeschlossen sind. Für Nachkommen beschränkt sich das Recht auf Kinder, Enkel, Urenkel und Personen, die durch Vormundschaft oder Pflege rechtlich gleichgestellt sind. Für Vorfahren bleiben die Anforderungen an den gemeinsamen Haushalt und die Einkommensgrenzen bestehen.

Die Position der DGT bleibt über die gesamte analysierte Sequenz hinweg konstant. Es sind keine Änderungen in der Auslegung der Begriffe Vorfahre und Nachkomme zu beobachten; der Ausschluss von Verwandten durch Heirat sowie von Geschwistern in der Linie der Nachkommen bleibt bestehen.

Analyse auf Grundlage von 10 der 12 Auskünfte mit erkennbarer Auffassung. Aktualisiert am 27. September 2026.

Auskünfte zu diesem Thema

12
V0825-21 7. Apr. 2021

Kein Abzug für behinderte Schwiegermutter möglich

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
mínimo por ascendientesascendienteparentesco en línea rectaparentesco por afinidaddeducción por discapacidad LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 17.2.aLIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 18
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V2340-20 9. Juli 2020

Voraussetzungen für den Mindestbetrag und den Abzug für behinderte Vorfahren

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
mínimo por ascendientesdiscapacidadrendimiento neto del trabajodeducción por discapacidadparentesco en línea recta LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 18LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 19
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V1713-19 9. Juli 2019

Kein Mindestbetrag für Vorfahren oder Behindertenabzug für Stiefvater anwendbar

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
mínimo por ascendientesparentesco en línea rectaparentesco por afinidaddeducción por discapacidadascendiente LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 59LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 60
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson

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