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Doktrin nach Thema · DGT-Observatorium

Zahlungspflichtige: Entwicklung der DGT-Rechtsprechung

Wie sich die Auffassung der DGT zu diesem Thema entwickelt hat und auf welchen Auskünften sie beruht.

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Entwicklung der Verwaltungsauffassung der DGT

Gefestigte Doktrin Hohe Zuverlässigkeit 64 Auskünfte · 2015–2026

Geltende Auffassung

Die Pflicht zur Angabe der Einkommensteuer (IRPF) richtet sich nach den Grenzen des Artikels 96 des LIRPF. Wenn mehr als ein Zahlungspflichtiger vorhanden ist und die Summe der Einkünfte der übrigen Zahlungspflichtigen 1.500 Euro übersteigt, liegt die Grenze für die Nichtangabe bei 14.000 Euro. Wenn die Summe der übrigen Zahlungspflichtigen diesen Schwellenwert nicht überschreitet, erhöht sich die Grenze auf 22.000 Euro. In Fällen des Betriebsübergangs behält die übernehmende Gesellschaft den Status desselben Zahlungspflichtigen.

Die Position der DGT bleibt stabil bei der Anwendung der Schwellenwerte des LIRPF gemäß der Höhe der Einkünfte der sekundären Zahlungspflichtigen. Die Entwicklung zeigt eine doktrinäre Präzision hinsichtlich des Betriebsübergangs und stellt klar, dass die Unternehmensnachfolge keine Vervielfältigung der Zahlungspflichtigen im Hinblick auf die Deklarationsgrenzen zur Folge hat.

Wendepunkte

  1. V1453-23

    Legt fest, dass der Betriebsübergang durch Unternehmensnachfolge oder Tarifvertrag es der übernehmenden Gesellschaft ermöglicht, den Status desselben Zahlungspflichtigen beizubehalten.

Analyse auf Grundlage von 60 der 64 Auskünfte mit erkennbarer Auffassung. Aktualisiert am 17. September 2026.

Auskünfte zu diesem Thema

24
V5309-26 28. Juli 2026

Betriebsübergang bedeutet nicht zwei Arbeitgeber für die Deklarationspflicht

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
subrogación empresarialpagadoresrendimientos del trabajosucesión de empresaobligación de declarar LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 96.2.aLIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 99.2
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V0685-25 15. Apr. 2025

Keine Annahme mehrerer Arbeitgeber bei Unternehmenssubrogation

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
subrogación empresarialpagadoresrendimientos del trabajoobligación de declararretención LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 96LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 99.2
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V0979-24 10. Mai 2024

Betriebsübergang durch Rechtsnachfolge begründet keine zwei Lohnsteuerzahlgeber

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
subrogación empresarialsucesión de empresapagadoresrendimientos del trabajoresponsabilidad solidaria LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 99.2RIRPF — RD 439/2007, Reglamento del IRPF art. 76.1
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V0119-24 15. Feb. 2024

Rente während des Kalenderjahres führt zu zwei Lohnsteuerzahlern

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
pagadoresrendimientos del trabajopensión de jubilaciónobligación de declararretenciones LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 96LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 99.2
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson

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