Entwicklung der Verwaltungsauffassung der DGT
Geltende Auffassung
Autonome Körperschaften sind öffentlich-rechtliche Einheiten mit eigener Rechtspersönlichkeit, eigenem Vermögen und funktionaler Autonomie, die gemäß Artikel 9.1 des LIS (Gesetz über die Körperschaftsteuer) eine vollständige Befreiung von der Körperschaftsteuer (IS) genießen. Für die Feststellung des Vorliegens mehrerer Lohnzahler im Rahmen der Einkommensteuer (IRPF) ist die eigene Rechtspersönlichkeit der zahlenden Einheit oder Körperschaft maßgeblich.
Die Position der DGT bleibt hinsichtlich der Definition autonomer Körperschaften als von der Körperschaftsteuer (IS) befreite Rechtssubjekte konstant. Es sind keine dogmatischen Änderungen zu beobachten, sondern lediglich die Anwendung des Kriteriums auf verschiedene Sachverhalte, wie etwa den Status als Unternehmer für die Umsatzsteuer (IVA) oder die Bestimmung der Lohnzahler gemäß der Rechtspersönlichkeit.
Wendepunkte
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Legt fest, dass öffentlich-rechtliche Einheiten mit Rechtspersönlichkeit, eigenem Vermögen und funktionaler Autonomie autonome Körperschaften sind und vollständig von der Körperschaftsteuer (IS) befreit sind.
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Stellt klar, dass die Bestimmung mehrerer Lohnzahler von der Rechtspersönlichkeit abhängt, wobei festgelegt wird, dass eine autonome Körperschaft mit eigener Schatzmeisterei als ein einziger Lohnzahler agiert.
Analyse auf Grundlage von 15 der 15 Auskünfte mit erkennbarer Auffassung. Aktualisiert am 26. September 2026.