Entwicklung der Verwaltungsauffassung der DGT
Geltende Auffassung
Natürliche Personen, die wirtschaftliche Tätigkeiten ausüben, müssen ihre steuerlichen Registrierungspflichten mittels der Formulare 036 oder 037 erfüllen, unabhängig davon, ob sie von der Zahlung der IAE (Steuer auf wirtschaftliche Aktivitäten) befreit sind. Die Anmeldung zur IAE erfordert die Einreichung des Formulars 840, sofern keine Befreiung vorliegt. Die Bestimmung des korrekten IAE-Abschnitts hängt von der Art der Tätigkeit und davon ab, ob der Wert in der Dienstleistung oder im hergestellten Produkt liegt.
Die Position der DGT bleibt hinsichtlich der Unterscheidung zwischen der Befreiung von der Steuerzahlung und der Verpflichtung zur Einhaltung der steuerlichen Formalitäten konstant. Die Auskünfte bestätigen, dass die Einstellung der Tätigkeit der einzige Grund für die Abmeldung ist und dass die korrekte Klassifizierung in den IAE-Abschnitten von der spezifisch ausgeübten Tätigkeit abhängt.
Analyse auf Grundlage von 23 der 23 Auskünfte mit erkennbarer Auffassung. Aktualisiert am 24. September 2026.