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Doktrin nach Thema · DGT-Observatorium

Waren: Entwicklung der DGT-Rechtsprechung

Wie sich die Auffassung der DGT zu diesem Thema entwickelt hat und auf welchen Auskünften sie beruht.

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Entwicklung der Verwaltungsauffassung der DGT

Gefestigte Doktrin Hohe Zuverlässigkeit 11 Auskünfte · 2023–2025

Geltende Auffassung

Für die Besteuerung muss ein Produkt eine nicht wiederverwendbare Verpackung sein, die Kunststoff enthält und dazu bestimmt ist, Waren zu enthalten, zu schützen, zu handhaben, zu verteilen oder zu präsentieren. Produkte, die dazu bestimmt sind, Abfälle zu enthalten, wie etwa Müllbeutel oder Hundekotbeutel, sind keine Verpackungen, da sie keine Waren enthalten. Verpackungen für den internen Gebrauch in Laboren oder zur Aufnahme von Reagenzien unterliegen der Steuer, da sie die Funktionen einer Verpackung für Waren erfüllen.

Die DGT vertritt eine beständige Position, die auf der Unterscheidung zwischen Waren und Abfällen basiert. Die Rechtsprechung legt fest, dass der Behälter keine Verpackung ist, wenn der Inhalt keine Ware darstellt (wie etwa biologische Proben oder Abfälle). Es wird bestätigt, dass Produkte der Steuer unterliegen, die, obwohl sie in spezifischen Umgebungen wie Laboren verwendet werden, die Funktion der Warenverpackung erfüllen.

Wendepunkte

  1. V2421-24

    Stellt klar, dass Verpackungen, die dazu bestimmt sind, Abfälle zu ihrer Behandlung zu enthalten, tatsächlich in den Anwendungsbereich der Steuer fallen, da sie die Funktionen einer Verpackung für Waren in deren Behandlungsphase erfüllen.

Analyse auf Grundlage von 11 der 11 Auskünfte mit erkennbarer Auffassung. Aktualisiert am 28. September 2026.

Auskünfte zu diesem Thema

11
V0932-25 27. Mai 2025

Faltbare Hundekotbeutel, Kotbeutelspender und biologisch abbaubare Beutel unterliegen nicht der Kunststoffverpackungssteuer

SG de Impuestos Especiales y de Tributos sobre el Comercio Exterior y sobre el Medio Ambiente
impuesto especial sobre envases de plástico no reutilizablesenvases no reutilizablesproductos plásticos semielaboradosámbito objetivoresiduos Ley 7/2022, de 8 de abril, de residuos y suelos contaminados para una economía circularLGT — Ley 58/2003 General Tributaria art. 89.1
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V1717-23 14. Juni 2023

Verpackungen für medizinische Analyseproben unterliegen nicht der Kunststoffsteuer

SG de Impuestos Especiales y de Tributos sobre el Comercio Exterior y sobre el Medio Ambiente
impuesto especialenvases de plástico no reutilizablesmercancíasmuestras para análisisámbito objetivo Ley 7/2022LGT — Ley 58/2003 General Tributaria art. 89.1
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V0669-23 17. März 2023

Herstellung von Kunststoffnetzen für die Muschelzucht unterliegt der Steuer auf nicht wiederverwendbare Kunststoffverpackungen

SG de Impuestos Especiales y de Tributos sobre el Comercio Exterior y sobre el Medio Ambiente
envases no reutilizablesmiticulturaproductos plásticosámbito objetivofabricación Ley 7/2022, de 8 de abril, de residuos y suelos contaminados para una economía circularReal Decreto 1055/2022, de 27 de diciembre, de envases y residuos de envases
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V0426-23 24. Feb. 2023

Kunststoffbehälter für Milchproben unterliegen der Sondersteuer

SG de Impuestos Especiales y de Tributos sobre el Comercio Exterior y sobre el Medio Ambiente
envases no reutilizablesplásticoámbito objetivoexenciónmercancías Ley 7/2022Real Decreto 1055/2022
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
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