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Doktrin nach Thema · DGT-Observatorium

Schulmaterial: Entwicklung der DGT-Rechtsprechung

Wie sich die Auffassung der DGT zu diesem Thema entwickelt hat und auf welchen Auskünften sie beruht.

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Entwicklung der Verwaltungsauffassung der DGT

Gefestigte Doktrin Hohe Zuverlässigkeit 14 Auskünfte · 2014–2021

Geltende Auffassung

Der ermäßigte Steuersatz von 4 % findet Anwendung auf Bücher, Zeitungen, Zeitschriften, Alben, Notenblätter, Karten und Zeichenhefte. Übungshefte, Arbeitshefte, Mal- oder Schreibhefte sowie Computeranwendungen und Anschauungsmaterial unterliegen dem Regelsatz von 21 %. Bücher, die Zubehör wie Aufkleber oder Puzzleteile enthalten, behalten den ermäßigten Satz von 4 % bei.

Die DGT vertritt eine strikte Unterscheidung zwischen Elementen, die als Bücher oder Zeichenhefte gelten, und allgemeinem Schulmaterial. Im Laufe der Auskünfte wurde präzisiert, dass Arbeits-, Übungs- oder Schreibhefte weder Bücher noch Zeichenhefte sind und daher mit 21 % besteuert werden. Die Position zur Abgrenzung der für den ermäßigten Steuersatz infrage kommenden Produkte ist konstant geblieben.

Wendepunkte

  1. V0244-14

    Legt fest, dass Terminkalender und Schulhefte mit 21 % besteuert werden und dass die Bezeichnung „Schulmaterial“ die Anwendung des ermäßigten Satzes von 4 % nicht zulässt.

  2. V0218-20

    Stellt klar, dass Bücher mit Aufklebern oder Puzzleteilen aufgrund des Zubehörs den Satz von 4 % anwenden, Mal- oder Arbeitshefte jedoch mit 21 % besteuert werden.

Analyse auf Grundlage von 12 der 14 Auskünfte mit erkennbarer Auffassung. Aktualisiert am 26. September 2026.

Auskünfte zu diesem Thema

14

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