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V1528-17 15. Juni 2017 · SG de Impuestos sobre el Consumo Kriterium gültig
IVA · tipo impositivo

Der Regelsatz von 21 % gilt für Schreib- und Notizhefte, die nicht ausdrücklich als Zeichenhefte klassifiziert sind

Die Anfrage befasst sich mit der Frage, welcher Mehrwertsteuersatz auf verschiedene Arten von Notiz- und Schreibheften anzuwenden ist. Die DGT stellt fest, dass diese Produkte mit dem Regelsatz von 21 % besteuert werden, da sie nicht die Voraussetzung erfüllen, als Zeichenhefte zu gelten.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Anwendbarer Steuersatz für die Lieferungen dieser Waren.

Die Entscheidung der DGT

Der ermäßigte Steuersatz von 4 % findet Anwendung auf Bücher, Zeitungen, Zeitschriften und ergänzende Elemente, einschließlich Alben, Notenblätter, Karten und Zeichenhefte. Spiral-, Klebe- oder geheftete Hefte oder Blöcke mit unbeschriebenen Seiten zum Zeichnen oder Millimeterpapier für technisches Zeichnen gelten als Zeichenhefte. Die übrigen Spiralhefte mit karierten oder linierten Seiten unterliegen dem Regelsatz von 21 %.

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