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Doktrin nach Thema · DGT-Observatorium

Ort der Leistung: Entwicklung der DGT-Rechtsprechung

Wie sich die Auffassung der DGT zu diesem Thema entwickelt hat und auf welchen Auskünften sie beruht.

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Entwicklung der Verwaltungsauffassung der DGT

Stabile Auffassung Hohe Zuverlässigkeit 11 Auskünfte · 2014–2023

Geltende Auffassung

Der Ort der Dienstleistungen zur Organisation von Veranstaltungen hängt davon ab, ob sie als eine einzige Leistung verbundener Elemente oder als isolierte Dienstleistungen konfiguriert sind. Bei elektronisch erbrachten Dienstleistungen, wie der automatisierten Übersetzung, liegt der Ort der Leistung im Territorium des Empfängers mit einer USt-IdNr. (NIF-IVA) durch das Reverse-Charge-Verfahren. Online-Bildungsdienstleistungen sind nur dann steuerbefreit, wenn eine direkte Kommunikation zwischen Lehrer und Schüler besteht und sie Teil eines offiziellen Lehrplans sind.

Die Position der DGT bleibt stabil hinsichtlich der Unterscheidung zwischen komplexen Dienstleistungen zur Organisation von Veranstaltungen und isolierten Dienstleistungen. Die Entwicklung zeigt eine Verschiebung hin zur Klärung von Zweifeln über die Art digitaler Dienstleistungen (Unterricht und Übersetzung) und deren Ort der Leistung mittels der Reverse-Charge-Regelung.

Wendepunkte

  1. V2850-21

    Unterscheidet zwischen automatisierten Online-Bildungsdiensten (elektronische Dienstleistungen) und steuerbefreiten Bildungsdiensten, die auf der Kommunikation zwischen Lehrer und Schüler basieren.

  2. V1079-23

    Legt fest, dass die automatisierte Übersetzung über eine Website oder App eine elektronisch erbrachte Dienstleistung ist, wobei das Reverse-Charge-Verfahren für Empfänger mit einer USt-IdNr. (NIF-IVA) Anwendung findet.

Analyse auf Grundlage von 11 der 11 Auskünfte mit erkennbarer Auffassung. Aktualisiert am 27. September 2026.

Auskünfte zu diesem Thema

11
V1461-17 7. Juni 2017

Vermittlungsleistungen für Flüge unterliegen der MwSt. nach Ort der Beförderung

SG de Impuestos sobre el Consumo
mediación en nombre ajenorégimen especial de agencias de viajesservicio de transporte aéreoexención por transporte internacionallocalización de la prestación LIVA — Ley 37/1992 del IVA art. 6LIVA — Ley 37/1992 del IVA art. 11.dos.15º
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V1927-16 4. Mai 2016

Unternehmensveranstaltungen: Einzelleistung oder Reiseleistung?

SG de Impuestos sobre el Consumo
régimen especial de agencias de viajesprestación únicaservicio de viajesorganización de eventosservicios accesorios LIVA — Ley 37/1992 del IVA art. 69.Uno.1ºLIVA — Ley 37/1992 del IVA art. 70.Uno.3º
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V0336-16 27. Jan. 2016

Sonderregelung für Reisebüros: Anwendung bei Transport oder Unterbringung

SG de Impuestos sobre el Consumo
régimen especial de agencias de viajesprestación únicaservicio de viajesorganización de eventosservicios accesorios LIVA — Ley 37/1992 del IVA art. 69.Uno.1ºLIVA — Ley 37/1992 del IVA art. 70.Uno.3º
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson

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