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V1079-23 27. April 2023 · SG de Impuestos sobre el Consumo Kriterium gültig
IVA · servicios prestados por vía electrónica

Die öffentliche Verwaltung muss den Mechanismus des Reverse Charge für elektronisch erbrachte Übersetzungsdienstleistungen anwenden

Das Verteidigungsministerium erkundigt sich nach der Besteuerung eines automatisierten Übersetzungsdienstes, der über das Internet bei einem deutschen Unternehmen gebucht wurde. Die DGT stellt fest, dass die Dienstleistung auf elektronischem Wege erbracht wird und die Verwaltung den Mechanismus des Reverse Charge anwenden muss.

Die gestellte Frage

Fragestellung: Besteuerung der angefragten Dienstleistung im Hinblick auf die Umsatzsteuer.

Die Entscheidung der DGT

Automatisierte Übersetzungsdienste über eine Website oder Anwendung gelten als auf elektronischem Wege erbrachte Dienstleistungen. Da sie von einem nicht in Spanien ansässigen Unternehmen an einen Empfänger mit einer USt-IdNr. erbracht werden, liegt der Ort der Leistung im Anwendungsbereich der Steuer. Daher muss das anfragende Unternehmen den Vorgang unter Anwendung der Reverse-Charge-Regelung anmelden.

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